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Indemnität
Indemnität verleiht Abgeordneten das Recht auf freie Rede im Parlament und schützt sie vor dienstlicher oder gerichtlicher Verfolgung wegen Äußerungen im Plenum oder im Ausschuss. Auch dürfen sie nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens verfolgt werden. Ausgenommen von diesem Schutz sind verleumderische Beleidigungen und Äußerungen außerhalb des parlamentarischen Bereichs. Die Indemnität als Recht eines einzelnen Abgeordneten kann im Gegensatz zum Recht vor Strafverfolgung (Immunität) nicht vom Parlament aufgehoben werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/I/indemnitaet