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Öffentliche Petition
Mit einer öffentlichen Petition können Bürgerinnen und Bürger ein konkretes Anliegen einem großen Publikum bekannt machen und erhalten Gelegenheit, hierfür Unterstützer, d.h. Mitzeichner, zu erreichen. Auf den Internetseiten des Bundestages gibt es dafür eigens ein Formular.
Für jede öffentliche Petition, die eingereicht wird, ist außerdem ein Diskussionsforum eingerichtet. Darin können Interessierte und Mitzeichner die Petition und die damit verbundene Thematik online diskutieren.
Über die Petitionen berät der Petitionsausschuss des Bundestages.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/O/oeffentliche_petition