Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr)
Funktion und Aufgaben
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
Das PKGr beruft die Mitglieder der so genannten G 10-Kommission und beteiligt sich an der alljährlichen Beratung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste. Beraten werden diese im Vertrauensgremium des Bundestages.
Die Sitzungen finden mindestens vierteljährlich, im Regelfall jedoch monatlich statt. Die Beratungen sind geheim.
Das PKGr ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag
regelmäßig über seine Kontrolltätigkeit zu
berichten.
Wahl der Mitglieder
Das Parlamentarische Kontrollgremium setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zusammen. Sie werden zu Beginn der Wahlperiode aus den Reihen des Bundestages gewählt. Auch nach dem Ausscheiden aus dem PKGr sind die Abgeordneten zur strengen Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Gremium bekannt geworden sind.
Die Anzahl der Mitglieder ist nicht gesetzlich festgeschrieben.
In der aktuellen Wahlperiode besteht das PKGr aus neun
Abgeordneten. Der Vorsitzende des Gremiums ist derzeit Thomas
Oppermann (SPD), wobei der Vorsitz jährlich zwischen der
Koalitions- und der Oppositionsseite wechselt.
Entstehung und Entwicklung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde 1978 - damals noch unter dem Namen Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) - erstmals gesetzlich verankert. Hauptaufgabe der Kommission war es, die Bürger vor unzulässigen Eingriffen der Nachrichtendienste zu schützen. Außerdem sollte die Kommission dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste zu erhalten und, wenn möglich, zu steigern.
Die PKK hatte damals die Arbeit des 1956 von Konrad Adenauer ins Leben gerufenen Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums (PMVG) übernommen. Das PMVG hatte keine gesetzliche Grundlage und war bis 1964 auch nur für den Bundesnachrichtendienst zuständig.
1999 erfolgte die Umbenennung in Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr).
Durch das Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) von 1999 wurde das Gremium mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet.