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Sonderausschüsse
Der Bundestag kann zur Beratung bestimmter
Angelegenheiten vorübergehend Sonderausschüsse einsetzen,
deren Mitgliederzahl er festlegt. In der 14. Legislaturperiode
wurde zum Beispiel ein Sonderausschuss einberufen, um eine
Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu definieren.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/S/sonderaussch