Geschmäcker sind verschieden. Es geht hier jedoch nicht um meinen persönlichen Kunstgeschmack. Wenn eine Wand mit Zustimmung des Eigentümers besprüht wurde, ist dagegen nichts zu sagen, egal ob mir das Werk gefällt oder nicht. Was mir nicht gefällt sind Schmierereien gegen den Willen der Berechtigten. Jahr für Jahr entstehen in diesem Land durch unerlaubtes Graffiti-Sprühen Schäden in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Allein die Deutsche Bahn beklagt einen jährlichen Schaden durch Graffiti in Höhe von 50 Millionen Euro. Viele Menschen fühlen sich durch diese Art des Vandalismus gestört. Es ärgert sie zu Recht, wenn die Häuser, in denen sie wohnen, öffentliche Gebäude und Flächen, Verkehrsmittel und öffentliche Räume verunstaltet sind und die Verantwortlichen dafür nicht bestraft werden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden tragen letztlich die geschädigten Eigentümer und der Steuerzahler.
In den vergangenen Jahren hat das unerlaubte Bemalen und Besprühen privater und öffentlicher Flächen zugenommen. Es war immer die Auffassung der FDP, dass dies als strafbares Unrecht qualifiziert werden muss. Das verlangt der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Eigentums. Deshalb hatten wir bereits 2002 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Tatbestände „Sachbeschädigung“ und „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ um den Tatbestand des „Verunstaltens“ erweitern sollte.
Es gab im Vorfeld einen langen Streit darüber, ob unerlaubte Graffiti als Sachbeschädigung strafbar seien oder nicht. Eine einheitliche Rechtssprechung fehlte. Diese Lücke sollte der von uns vorgelegte Gesetzentwurf schließen.
Am Ende beschloss der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der FDP eine von Rot-Grün vorgelegte gesetzliche Regelung, die lautet: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“ Dies ist eine Placebo-Regelung. Die Formulierung „nicht nur vorübergehend“ macht das Gesetz wirkungslos. Sie erfasst Graffiti gerade nicht, wenn sie wieder entfernt werden können. Den Interessen der Eigentümer ist damit nicht geholfen. Sie fühlen sich weiterhin von der Politik allein gelassen, zu Recht!
Foto: studio kohlmeier
Erschienen am 7. März 2006
Jörg van Essen, Jahrgang 1947, ist Abgeordneter der FDP-Fraktion, Parlamentarischer Geschäftsführer, Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages und Obmann im Ältestenrat und Vermittlungsausschuss.