Wer macht was?
Deutschland hat derzeit die
Federführung in Europa — aber wer da genau zur Beratung
zusammentritt, sorgt oft für Irritationen. Und das hat mit
begrifflichen Ähnlichkeiten zwischen Europäischem Rat,
Rat der Europäischen Union und Europarat zu tun.
Hinter den als „EU-Gipfel“
bezeichneten Zusammenkünften steckt der
Europäische Rat. Der setzt sich zusammen aus
dem jeweiligen Ratsvorsitzenden (derzeit Angela Merkel), den
Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedsstaaten und dem
Präsidenten der Europäischen Kommission, unterstützt
von den Ministern für auswärtige Angelegenheiten und
einem weiteren Kommissionsmitglied. Als oberstem Gremium der EU
kommt dem Europäischen Rat die Leitlinienkompetenz zu.
Davon unabhängig ist der Rat der Europäischen
Union, der aus den Fachministern der
EU-Mitgliedsländer besteht. Er wird oft auch einfach
„Rat“ oder „Ministerrat“ genannt. Es gibt
ihn derzeit in neun Formationen. Tagen die Außenminister,
heißt er „Rat Allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen“, kommen die Wirtschafts- und
Finanzminister zusammen, heißt er „Ecofin-Rat“.
Der Rat ist das EU-Organ, über das die Mitgliedsstaaten an der
EU-Gesetzgebung mitwirken.
Nichts mit den Organen und Gremien der EU zu tun hat der
Europarat. Er wurde 1949 gegründet und
zählt inzwischen 46 Mitglieder. Deutschland gehört seit
1951 dazu. Sein Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Staaten in
Europa zu fördern. Die Debatten können allgemeiner
gehalten sein, immer wieder aber auch in völkerrechtlich
verbindliche Konventionen münden, die eine Verständigung
auf Werte und Regeln weit über die EU hinaus bedeuten.
Text: Gregor Mayntz
Erschienen am 31. Januar 2007