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Plenum Bundestag

Grafik

2. und 3. Beratung,
Schlussabstimmung
Nach der Arbeit im Ausschuss folgt die zweite Beratung im Plenum des Bundestages. Hier debattieren die Abgeordneten über den Bericht und die Änderungsvorschläge des Ausschusses. Die dritte Beratung folgt meist unmittelbar. An ihrem Ende steht die Schlussabstimmung. Gewöhnlich bedarf es bei Gesetzen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder für den Gesetzesbeschluss. Bei Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl nötig.

* Nächster Schritt


Erschienen am 25.09.2006

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