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2. und 3. Beratung,
Schlussabstimmung
Nach der Arbeit im Ausschuss folgt die zweite Beratung im Plenum
des Bundestages. Hier debattieren die Abgeordneten über den
Bericht und die Änderungsvorschläge des Ausschusses. Die
dritte Beratung folgt meist unmittelbar. An ihrem Ende steht die
Schlussabstimmung. Gewöhnlich bedarf es bei Gesetzen der
einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder für den
Gesetzesbeschluss. Bei Verfassungsänderungen ist eine
Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl nötig.