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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: 60 Jahre Grundgesetz
Gültig ab: 29.06.2009 12:32
Autor: Kathrin Gerlof
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60 Jahre Grundgesetz

Beurkundungsseite des Grundgesetzes von 1949 mit den Unterschriften von Konrad Adenauer (CDU), Adolph Schönfelder (SPD) und Hermann Schäfer (FDP)
Beurkundungsseite des Grundgesetzes von 1949 mit den Unterschriften von Konrad Adenauer (CDU), Adolph Schönfelder (SPD) und Hermann Schäfer (FDP)
© DBT/Sylvia Bohn

Fotografische Streifzüge

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Die Wohnung ist unverletztlich. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

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Text: Kathrin Gerlof 
Erschienen am 29. Juni 2009


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