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Gültig ab: 08.03.2004 00:00
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Ein gutes Verhältnis

Schaubild: Historische Entwicklung des Frauenanteils in der SPD-Fraktion
Historische Entwicklung des Frauenanteils in der SPD-Fraktion.

Schaubild: Historische Entwicklung des Frauenanteils in der CDU/CSU-Fraktion
Historische Entwicklung des Frauenanteils in der CDU/CSU-Fraktion.

Schaubild: Historische Entwicklung des Frauenanteils in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Historische Entwicklung des Frauenanteils in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Schaubild: Historische Entwicklung des Frauenanteils in der FDP-Fraktion
Historische Entwicklung des Frauenanteils in der FDP-Fraktion.

Konstituierende Sitzung des Bundestages, 1949
Konstituierende Sitzung des Bundestages, 1949.

Plenum im Reichstagsgebäude, 2002
Plenum im Reichstagsgebäude, 2002.

Frauen sind anders. Sie machen nach eigenem Empfinden auch eine andere Politik. „Sie verfolgen ganzheitliche Ansätze,“ sagt die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Ein Beleg: „Wo es zum Beispiel um Integration von Zugewanderten geht, haben Parlamentarierinnen seit langem darauf gedrängt, Sprachkurse zu verbinden mit Landeskunde, Verfassungsfragen, Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zur Umschulung und Weiterbildung.“ Das Vorankommen der Frauen überall in der Gesellschaft, besonders aber im Deutschen Bundestag, hat daher mehr alsstatistischen Wert. Nach der Einschätzung der früheren Bundestagspräsidentin ändert sich Politik nicht nur quantitativ im Verhältnis der Geschlechter, sondern auch qualitativ in ihren Inhalten.

Das war ein weiter Weg. Zu Beginn der ersten Wahlperiode 1949 zählte der Frauenanteil im Parlament gerade einmal 6,8 Prozent; zu Beginn der jüngsten 2002 waren es 32,8 – ein Anstieg um fast 500 Prozent. Und doch handelt es sich eher um eine Momentaufnahme. Der Weg dürfte weitergehen. Zumindest, wenn man die Wählerschaft (1) betrachtet: An der letzten Bundestagswahl beteiligten sich 23,4 Millionen Männer – aber 25,5 Millionen Frauen. Hätte sich dieses Geschlechterverhältnis (2) in der Wahl exakt auch im Parlament widergespiegelt, wären nicht 198 Frauen in den Bundestag gewählt worden, sondern 314.

Anteil der Frauen zu Beginn der Wahlperiode im Bundestag

Schaubild: Anteil der Frauen zu Beginn der Wahlperiode im Bundestag

Zahlen sagen wenig über Einfluss. Mit ihrer Doppelspitze in der Fraktionsführung rückten das Bündnis 90/Die Grünen seit ihrem Einzug in den Bundestag in den Blick, dass mindestens eine Frau an den Schalthebeln der Oppositions- oder Koalitionsarbeit sitzt. Manchmal auch zwei. Wie weit der Bundestag inzwischen sogar zu einer Art Vorbildfunktion auf diesem Feld geworden ist, zeigt sich an der Spitze der größten Oppositionsfraktion. Traditionell als herausragende personelle Alternative zum Regierungschef aufgebaut, hat der Posten der Oppositionsführung in der Hand von Angela Merkel längst ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass die „Richtlinien der Politik“ in dieser Republik auch von einer Frau bestimmt werden können. Schon jetzt sind unter 14 Kabinettsmitgliedern sechs Frauen.

Anteil der Frauen in den einzelnen Bundestagsfraktionen

Schaubild: Anteil der Frauen in den einzelnen Bundestagsfraktionen

Längst ist das alltägliche parlamentarische Geschäft über den Status hinaus, dass Frauen besonders erwähnt werden müssen. Sie gehören einfach dazu. Insofern unterscheiden sich die Erfahrungen junger weiblicher Abgeordneter von heute deutlich von denen ihrer Vorgängerinnen in früheren Jahrzehnten. Die engagierte Parlamentarierin ist vom Ausnahme- zum Normalfall geworden. Freilich ist dieser Normalfall in den verschiedenen Fraktionen noch unterschiedlich intensiv entwickelt. Als Faustformel gilt: Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen überdurchschnittlichen, FDP und CDU/CSU einen unterdurchschnittlichen Frauenanteil. Und: Der Frauenanteil ist gegen Ende einer Wahlperiode stets größer als zu Beginn.

Der Hintergrund: Für alle im Verlauf ausscheidenden Abgeordneten, die nicht aus einem Bundesland mit Überhangmandaten kommen, rücken die nächstplatzierten von der jeweiligen Landesliste nach. Und das sind in der Regel mehr Frauen als Männer. Offensichtlich sind oder waren die Frauen also auf den hinteren Listenplätzen zahlreicher vertreten als auf den vorderen, machen sich also im Verlauf der Wahlperiode dann auch deutlicher im Erscheinungsbild jeder Fraktion (3) bemerkbar.

Niemand wundert sich mehr, wenn auch die Umgebung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern immer weiblicher wird. Früher war es Standard, dass Anrufe in Abgeordnetenbüros von der Sekretärin entgegengenommen, dann aber zur weiteren Bearbeitung zu einem Mann durchgestellt wurden. So ist es in vielen Büros auch heute noch. Aber mit abnehmender Tendenz: Auch Referatsaufgaben werden zunehmend von Mitarbeiterinnen übernommen. Und doch wird aus den Wahlkreisen immer noch von einer unterschiedlichen Wahrnehmung berichtet: Der Lebenslauf eines Mannes erscheint als beruhigend normal, wenn darin auch Kinder auftauchen. Der einer Frau löst die Frage aus, wie eine Frau das Mandat trotz ihrer Kinder schaffen möchte oder konnte.

Eine Frage also, die die Rekrutierung des parlamentarischen Nachwuchses an der Basis mit beeinflusst. Die Kandidatenaufstellung erfolgt für die Direktkandidaten durch die örtlichen beziehungsweise regionalen Parteiversammlungen, für die Landeslisten durch landesweite Parteitage. In den ersten Nachkriegsjahrzehnten war die Berufung und die Kandidatur von Frauen noch die Ausnahme; diese Tradition wurde erst langsam aufgebrochen. Zum Teil durch geänderte Gewohnheiten, zum Teil aber auch durch strenge Vorgaben für die Nominierung (4) der Kandidaten in den Parteistatuten.

Weitreichende Vorschriften

Die weitreichendsten Vorschriften hat sich das Bündnis 90/Die Grünen gegeben. Hier existiert seit 1986 ein eigenes "Frauenstatut". Darin wird als "Mindestquotierung" festgelegt: "Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität)." Der Spitzenplatz gehört also immer einer Frau; kein Mann kann sich dafür bewerben. Genauso ist es bei den Plätzen 3, 5, 7, 9 und so weiter. Männer können für die Plätze 2, 4, 6, 8 und so weiter zum Zuge kommen; jedoch dürfen sich dafür auch Frauen bewerben.

Das Organisationsstatut der SPD schreibt vor, dass in den Funktionen und Mandaten der Partei "Frauen und Männer mindestens zu 40 Prozent vertreten sein" müssen. Weiter präzisiert wird das in der Wahlordnung der SPD. Danach müssen die Wahlvorschläge der Vorstände "Frauen und Männer mindestens zu je 40 Prozent berücksichtigen" (Paragraf 3, Absatz 5). Während bei Wahlen zu kommunalen und landesweiten Vertretungen die Parteiebenen noch relativ frei in der Entscheidung sind, wo sie Frauen und Männer platzieren, gilt in der SPDWahlordnung für den Bund eine Einschränkung. In Paragraf 4, Absatz 2 heißt es unmissverständlich: "Die Aufstellung der Landeslisten erfolgt alternierend; eine Frau, ein Mann, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin, jeder 5. Platz kann entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden."

Während die SPD von einer "Frauenquote" spricht, kennt die CDU das "Frauenquorum". Das bedeutet: "Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an öffentlichen Mandaten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein." Der Begriff "sollen" ist in den nachfolgenden Detailregelungen mit unterschiedlich starken Sanktionen (5) verknüpft. Geht es um Funktionen innerhalb der Partei, so können die entscheidenden Wahlgremien diejenigen Vorschläge zurückweisen, die "Frauen nur unzureichend berücksichtigen". Wird bei Wahlen von der Kreisverbandsebene an das Frauenquorum im ersten Wahlgang nicht erreicht, "ist dieser Wahlgang ungültig". Erst der zweite Wahlgang ist unabhängig vom dann erreichten Frauenanteil gültig. Bei den Direktkandidaturen zum Bundestag wird der Vorstand bei seinem Vorschlag verpflichtet, "auf eine ausreichende Beteiligung von Frauen hinzuwirken". Bei der Aufstellung von Landeslisten der CDU für Bundestagswahlen ist das vorschlagende Gremium gehalten, "unter drei aufeinander folgenden Listenplätzen jeweils mindestens eine Frau" vorzuschlagen. Wahlkreiskandidatinnen sollen dabei vorrangig berücksichtigt werden. Die Wahlversammlung ist jedoch frei in der endgültigen Beschlussfassung. Die CSU hat in ihre Satzung unter Paragraf 45, Absatz 2 die Bestimmung aufgenommen: "Bei allen Wahlen sind Frauen zu berücksichtigen."

Unerfreuliche Nebeneffekte

Bei der FDP fehlt selbst ein solcher Passus; hier heißt es zur "Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen" in der FDP-Bundessatzung lediglich: "Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände." Gleichzeitig setzt sich die FDP programmatisch mit der Frauenförderung auseinander und weist darauf hin, dass Quotenförderung kein Garant für die Karriere von Frauen sei. Im FDP-Papier zum "liberalen Frauenbild" wird erläutert: "Die Quote als bürokratische Ausprägung des Feminismus hat zu Beginn einige charismatische Frauen nach oben gebracht, die ohne diese Hilfe einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt geworden wären. Dies war sehr positiv. Weniger positiv indes war der später zu beobachtende Effekt, dass eben jene Frauen zwar hoch, aber nicht ganz hoch kamen. Sie wurden mehr, aber nicht viele. Sie wurden gut, aber nicht gut genug, um sich dauerhaft zu positionieren. Denn die Quote hat unerfreuliche Nebeneffekte: die guten Frauen konkurrieren weniger mit den Männern als vielmehr mit ihren ebenso gut qualifizierten Geschlechtsgenossinnen. Und oft genug schien es so zu sein, dass auf Quotenplätzen (im Vergleich zu ihren männlichen Mitbewerbern) gute Frauen, aber eben nicht die besten landeten."

Wie sieht es allgemein an der Spitze der Fraktionen aus? Bei Bündnis 90/Die Grünen sind von zehn Vorstandsmitgliedern sechs Frauen (60 Prozent). Die SPD-Führung setzt sich zusammen aus dem Geschäftsführenden (6) Vorstand mit 13 Mitgliedern (darunter fünf Frauen) und dem Fraktionsvorstand mit 30 Mitgliedern (darunter 13 Frauen). Bei der SPD stellen die Frauen an der Fraktionsspitze also einen Anteil von 41,9 Prozent. Der Vorstand der CDU/CSUBundestagsfraktion wird aus dem Geschäftsführenden Vorstand mit 18 Mitgliedern (darunter vier Frauen) gebildet. Dem erweiterten Fraktionsvorstand gehören darüber hinaus die 22 Vorsitzenden und Sprecher der Arbeitsgruppen (darunter vier Frauen), die sechs Vorsitzenden der soziologischen Gruppen (darunter eine Frau) und die 15 Beisitzer (darunter fünf Frauen) an - macht zusammen einen Frauenanteil von 23 Prozent. An der Spitze der FDP-Bundestagsfraktion steht das fünfköpfige Gremium aus Vorsitzendem und Vertretern (darunter eine Frau) , die drei Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die fünf Arbeitskreisvorsitzenden (keine Frau) - das ergibt eine Frauenquote von 7,7 Prozent. Unter den 30 weiteren Sprechern der FDP-Fraktion befinden sich sieben Frauen (23,3 Prozent).

Die Bundestagsarbeit wird verantwortet vom Präsidenten, vom Präsidium, vom Ältestenrat (7) und von den Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse. Auch hier haben die Frauen inzwischen einen bemerkenswerten Anteil erreicht. Im fünfköpfigen Präsidium wirken zwei Frauen mit. In den 28 Mitglieder zählenden Ältestenrat wurden elf Frauen entsandt und von den 21 Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse sind neun Frauen.

Wie weit der Bundestag als Ganzes damit auf dem Weg zu gleicher Teilhabe der Geschlechter an den Spitzenpositionen gekommen ist, wird deutlich bei einem Blick in Wirtschaft und Verbände. Die von der Beschäftigtenzahl her gesehen 86 größten deutschen Unternehmen werden von 525 Vorstandsmitgliedern geführt. Darunter befinden sich ganze sieben Frauen (Anteil: 1,3 Prozent). Die 36 größten Unternehmen kennen sogar keine einzige Frau im Spitzenmanagement. Etwas besser wird das Verhältnis, wenn die Mitglieder der Aufsichtsräte betrachtet werden: Dann sind von 1.488 Mitgliedern 116 Frauen (7,8 Prozent). Unter den 409 Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstandes deutscher Gewerkschaften befinden sich 67 Frauen - das entspricht einem Anteil von 16,4 Prozent. Auf der anderen Seite, der der Arbeitgeber, lautet das Verhältnis vier von 202, und der Anteil 1,9 Prozent. Ähnlich sieht es bei den meisten Verbänden und ihren Repräsentanzen aus. Lediglich die Verbände aus dem Bereich Frauen, Jugend und Senioren heben sich von dem üblichen sehr niedrigen Frauenanteil ab - hier kommen die weiblichen Mitglieder von Vorstand und Geschäftsführung auf 69 Prozent.

Wegweisende Schritte

Zu den wegweisenden Schritten, mit denen der Gesetzgeber seit Mitte der Neunzigerjahre das Vorankommen der Frauen zumindest in der öffentlichen Verwaltung unterstützte, gehörte das Frauenförderungsgesetz, das später durch das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz (8) abgelöst wurde. Als Folge bekam auch die Bundestagsverwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte, die für ihre Aufgaben freigestellt ist. Antje Lange ist bereits dreimal in dieses Amt gewählt worden, versieht es also seit nunmehr fast einem Jahrzehnt - und hat deshalb den besten Überblick über die Entwicklung. Die rund 2.450 Beschäftigten der Bundestagsverwaltung setzen sich inzwischen zu rund der Hälfte aus Frauen zusammen. Der Anteil der Frauen in den Referatsleitungen bewegt sich auf 30 Prozent zu, der Anteil in den Unterabteilungsleitungen liegt bei 30 Prozent, und auch von den drei Abteilungen der Bundestagsverwaltung wird nun eine von einer Frau geführt. Vor einem Jahrzehnt schienen solche Zahlen noch in unerreichbarer Ferne zu liegen: Ganze sieben Prozent der Leitungsfunktionen wurden seinerzeit von Frauen wahrgenommen.

Wenn Antje Lange, die von ihren Stellvertreterinnen Gabi Bunkrad und Petra Zaccheddu unterstützt wird, die Fülle ihrer Tätigkeiten auf Kernbotschaften zusammendrängt, dann geht es der Gleichstellungsbeauftragten vor allem um zwei Anliegen:

Die Unterrepräsentanz von Frauen in allen Bereichen überwinden. Dazu wird für jeweils vier Jahre ein Gleichstellungsplan erarbeitet und zwischen Verwaltung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter mit konkreten Vorgaben für die verschiedenen Verwaltungsbereiche vereinbart - mit Folgen für Nachbesetzungen: "Bei gleicher Qualifikation" werden Frauen bevorzugt, falls sie hier zu wenig vertreten sind.

Erwerbs- und Familienleben für Frauen und Männer besser vereinbar machen (darum geht es auch in der täglichen Arbeit, etwa durch Teilzeitbeschäftigung, die Kindertagesstätte und Fortbildungsveranstaltungen in Teilzeit).

Als Lange 1994 ihr Amt antrat, wusste sie bereits, wo bei der Frauenförderung "der Hase läuft". Schließlich hatte sie sich im Personalrat bereits um diese Thematik gekümmert, kannte alle Gremien, die beteiligt sind, musste nicht erst lernen, wo welche Fallstricke in Arbeitsverträgen und Organisationsplänen verborgen sein können. Und doch hatte sie vieles erst auch neu zu entdecken. Sie kann zwar ihre Arbeit selbstständig und selbstverantwortlich gestalten, hat auch direkten Zugang zum Bundestagspräsidenten und zum Direktor beim Deutschen Bundestag. Aber in etlichen Fällen ist ihre Beteiligung nicht vorgeschrieben oder selbstverständlich, sondern musste erkämpft werden. Letztlich hält sie die Neukonstruktion, der Verwaltung anzugehören - sie ist dem Abteilungsleiter Zentrale Dienste zugeordnet - aber weisungsfrei zu sein, für ausgesprochen gelungen. Denn nicht immer sind die Vorstellungen der Verwaltung, des Personalrats und die der Gleichstellungsbeauftragten deckungsgleich.

Ein wichtiger Teil der Frauenförderung in der Bundestagsverwaltung besteht neben der Beratung in Einzelgesprächen, der Umsetzung des Gleichstellungsplans und der Betreuung einzelner Vorgänge in dem Aufbau verschiedener Netzwerke. Das Mentoring (9) ist eines dieser Projekte. 13 Teams haben sich hier zusammengefunden, bei denen erfahrene Referatsleiter und Referatsleiterinnen sowie Unterabteilungsleiter und Unterabteilungsleiterinnen mit Nachwuchskräften besprechen, worauf es ankommt. "Ein zusätzliches Instrument, das jungen Frauen mehr Chancen gibt, sich beruflich besser zu entwickeln", erläutert Lange. Das Mentoring sei nicht dazu da, in der Karriere weiterzuhelfen, eher schon wichtig, um informelle Zusammenhänge zu erkennen und sich selbst zu positionieren. Weitere Netzwerkbemühungen: Der Arbeitskreis "Frauen und Führung", in dem sich Mitarbeiterinnen in ihrer Freizeit austauschen, der regelmäßige Frauenstammtisch nach dem Dienst, die in Eigenregie erstellte Zeitschrift "Schöne Aussichten", die drei- bis viermal im Jahr in der Bundestagsverwaltung erscheint und Frauen und Männer auf dem Laufenden hält.

Wir stehen ganz gut da

Was war besonders gelungen? Spontan fällt Lange die Zeit von Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth ein: "Die hat unheimlich viel bewegt, auch vor dem Gleichstellungsgesetz - das war wie eine Anschubfinanzierung." Bei den regelmäßigen Treffen alle sechs Wochen mit den Gleichstellungsbeauftragten aus Ministerien und anderen Behörden ("IMA", Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der Obersten Bundesbehörden) kann Lange nicht nur Tipps geben und Hinweise speichern. Sie bemerkt auch, dass die Situation nicht überall so ist wie im Bundestag. "Wir stehen ganz gut da - das Klima hier ist schon ganz schön weit." So zählt denn zu den positiven Erfahrungen der letzten Jahre auch die wiederholte Beobachtung, dass bei der Frauenförderung im Bundestag "schon viele Pfähle eingeschlagen sind, die jetzt selbsttragend wirken".

Text: Gregor Mayntz
Fotos: picture-alliance, Deutscher Bundestag
Grafiken: Karl-Heinz-Döring

Kerstin Griese "1994 lautete das Motto der Aktionen der sozialdemokratischen Frauen: ,Die Hälfte des Himmels, die Hälfte der Erde, die Hälfte der Macht'. Inzwischen haben die Frauen die Hälfte des Kabinetts erobert. Das ist ein Novum. Denn so viel Frauenpower gab es noch nie in einer Regierung."

Kerstin Griese, SPD
www.kerstin-griese.de
kerstin.griese@bundestag.de

Maria Eichhorn "Besonders ernüchternd ist die wirtschaftliche Lage der Frauen in Deutschland. Frauen verzichten wegen der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit oder unterbrechen sie. Sie sind häufiger teilzeitbeschäftigt, haben die schlechter bezahlten Jobs und sind öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Folge sind geringere Rentenansprüche, die oft kaum zum Leben reichen."

Maria Eichhorn, CDU/CSU
www.mariaeichhorn.de
maria.eichhorn@bundestag.de

Irmingard Schewe-Gerigk "Wir haben in den letzten vier Jahren nachhaltige Verbesserungen erzielen können. Ich nenne nur einige: das Elternzeitgesetz, das Teilzeitgesetz, ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, gesetzliche Änderungen für die Erwerbsarbeit, das Lebenspartnerschaftsgesetz, die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten, das Gewaltschutzgesetz, der eigenständige Aufenthalt für ausländische Ehefrauen ... [Aber:] Wir haben noch unendlich viel zu tun, bevor wir gerade im Erwerbsleben und bei der traditionellen Rollen- und Aufgabenverteilung eine faktische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht haben."

Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen
www.schewe-gerigk.de
irmingard.schewe-gerigk@bundestag.de

Ina Lenke "Bei über 4,7 Millionen Arbeitslosen sind die Chancen für Frauen, eine unbefristete, existenzsichernde Vollzeitstelle zu finden, so schlecht wie nie ... Ich glaube, dass viele Frauen wegen der hohen Arbeitslosigkeit gar nicht mehr den Mut haben, ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Deshalb tauchen sie in der Arbeitsmarktstatistik nicht mehr auf. Das wollen wir nicht. Die nachhaltige Integration von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und besonders in der Arbeitswelt ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Ina Lenke, FDP, Vorsitzende der Bundesvereinigung Liberale Frauen e.V.
www.ina-lenke.de
ina.lenke@bundestag.de


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