Grußwort des Vorsitzenden
des Rechtsausschusses
Ausschussvorsitzender Andreas
Schmidt, CDU/CSU
© DBT
Herzlich willkommen auf der Website des Rechtsausschusses, dem
parlamentarischen "Gegenüber" des Bundesjustizministeriums und
damit quasi dem Justitiar des Bundestages.
Die ureigenste Aufgabe der 31 Mitglieder dieses Ausschusses besteht
in der Beratung aller Gesetzesvorlagen im Bereich des
Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts sowie der
dazugehörigen Prozessordnungen. Wir befassen uns
außerdem mit Streitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht
und haben schließlich eine Repräsentationsfunktion
innerhalb des juristischen Umfeldes also in der Anwaltschaft, der
Richterschaft und der Presse.
Auch wenn es sich dementsprechend bei den Mitgliedern des
Rechtsausschusses in der Mehrzahl um Juristen handelt,
unterscheiden wir uns von unseren Kollegen - anders als ein
verbreitetes Vorurteil vielleicht vermuten läßt -
keineswegs durch besondere Trockenheit oder gar Humorlosigkeit!
Entsprechend den gegebenen politischen Gegensätzen wird
diskutiert, auf fachlich hohem Niveau, jeder ist gefordert und
bereit, seine Erfahrungen einzubringen, aber in sehr kollegialem
und traditionell gutem Klima. Unabhängig von den neuen
Mehrheiten im Ausschuss - eben dem Spiegelbild der Großen
Koaltion im Parlament - zeichnet sich die Arbeit im Rechtsausschuss
schon immer durch einen hohen Grad der Einvernehmlichkeit aus. Es
gilt Sachfragen zu klären, die nach Vernunftsgesichtspunkten
entschieden werden müssen. Der Wunsch nach politischer
Selbstdarstellung tritt da zurück. Das spart man sich für
die Rede im Plenum auf.
Für den neuen 16. Deutschen Bundestag zeichnen sich schon
jetzt interessante rechtspolitische Vorhaben ab, die -
überwiesen durch das Parlament - von uns beraten werden. Die
letzte Legislaturperiode, um ein Jahr verkürzt, hat viele
Gesetzgebungsvorhaben "auf den letzten Metern" scheitern lassen,
d.h. das Verfahren bis zu ihrem Inkrafttreten konnte nicht mehr
rechtzeitig abgeschlossen werden. Aber auch zahlreiche neue
Gesetzesentwürfe und andere Vorlagen werden dazukommen. Ein
Arbeitspensum von weit über eintausend "Drucksachen" pro
Wahlperiode ist da keine Seltenheit und wäre im übrigen
ohne die tatkräftige und sachkundige Unterstützung durch
die Mitarbeiter des Sekretariats des Rechtsausschusses kaum zu
bewältigen.
Ein kleiner Ausblick: Im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts
werden wir uns in dem Spannungsfeld zwischen der grundrechtlich
garantierten Freiheit der Menschen einerseits und dem Anspruch auf
Sicherheit andererseits voraussichtlich u. a. mit Themen wie
Stalking, Telekommunikationsüberwachung, nachträgliche
Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht und der Einführung
einer Kronzeugenregelung befassen. änderungen sind geplant
für den nachehelichen Unterhalt von Kindern. Ein
Antidiskriminierungsgesetz, in der letzten Legislaturperiode der
Diskontinuität unterfallen, wird, da es hier um die Umsetzung
von EU-Richtlinien geht, mit Sicherheit wieder Thema werden. Eine
Reform des Urheberrechtsschutzes sowie des GmbH-Rechts stehen an
und die Modernisierung der Justiz im Rahmen der großen
Justizreformen wird weiter vorangetrieben.
Es gibt viel zu tun. Ich freue mich auf eine ereignisreiche
Wahlperiode und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Andreas Schmidt (Mülheim), MdB