EU-Referendum
Die unmittelbare Mitwirkung des Volkes an
politischen Entscheidungen hat viele Namen: Volksabstimmung oder
-begehren, Referendum oder Plebiszit. Insbesondere mit Blick auf
die Europäische Verfassung ist das Für und Wider dieser
Beteiligung in verschiedenen Dokumenten des Bundestages diskutiert
worden – so zum Beispiel im Bericht der Gemeinsamen
Verfassungskommission (Drucksache 12/6000, S. 83 bis 86), im
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen (Drucksache 14/8503), im Plenarprotokoll der 240.
Bundestagssitzung (7. Juni 2002), im Gesetzentwurf der
FDP-Fraktion
(Drucksachen 15/1112 und 15/2998) sowie in den Plenarprotokollen
der 53. Sitzung (26. Juni 2003) und der 72. Sitzung (6. November
2003).
Pflegeversicherungsbeitrag für
Kinderlose
SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen
für kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung
ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent erheben. Dazu haben
sie einen Gesetzentwurf zur Berücksichtigung der
Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung
vorgelegt. Die Fraktionen begründen ihre Initiative mit einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001. Darin
heißt es, dass Beitragszahler mit Kindern letztlich einen
„doppelten Beitrag“ zur Pflegeversicherung leisten.
Für 2005 wird mit Mehreinnahmen von rund 700 Millionen Euro
gerechnet. Um eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der
Wirtschaft zu vermeiden, soll der Zuschlag vom Versicherten, nicht
jedoch vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Koalitionsfraktionen
schätzen den Kreis der Zuschlagspflichtigen auf rund elf
Millionen Mitglieder.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3671
Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren
Die Bundesregierung will mit einem
Gesetzentwurf das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren sichern und ausbauen. Die Verpflichtung, nach
Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege vorzuhalten, und zwar durch die Vorgabe
gesetzlich formulierter Kriterien für einen Mindestbedarf,
würden damit konkretisiert. Die neuen Regelungen sollen Eltern
helfen, Beruf und Erziehung besser zu vereinbaren, denn in der
Kinderbetreuung bestehe in Deutschland ein „erheblicher
Modernisierungsbedarf“. Von einer bundesrechtlichen Regelung
eines Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für alle Kinder
unter drei Jahren hat die Regierung abgesehen.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3676