Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen
„Grün“ wollen wir diesen Bereich der Gentechnik nun wirklich nicht nennen. Die Agrogentechnik unterscheidet sich diametral von gentechnischen Methoden in der Biochemie und der Arzneimittelerzeugung: Während hier in gesicherten geschlossenen Systemen gearbeitet wird, werden in der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Lebewesen „freigesetzt“, die sich in die Umwelt, im Boden, in den Kulturpflanzen und Zuchtlinien unkontrolliert, nicht rückholbar ausbreiten können. Die Agrogentechnik hat weit weniger Nutzen als Risiken. Risiken für die Gesundheit der Verbraucher, für die Umwelt, für die vielen zunehmenden Arbeitsplätze in der Biobranche und der konventionellen Qualitätsproduktion.
Unser Ziel ist es, die Landwirtschaft zukunftsfähig, umweltgerecht und sozial nachhaltig zu gestalten. Der Einsatz von Gentechnik bei der Lebensmittelproduktion widerspricht diesem Ziel.
Gentechnikfreie Produktion ist ein Marktvorteil für Landwirte und die Ernährungsindustrie. Das gilt nicht nur für die Nahrungspflanzenproduktion, sondern auch für den Bereich der „nachwachsenden Rohstoffe“ auf dem Acker, zum Beispiel als Biodiesel oder Energiepflanzen, denen wir ein großes umwelt- und Ressourcen schonendes Potenzial zuschreiben. Aber nur ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, denn sonst verspielt dieser Wachstumsbereich sein positives Image!
Der Schutz von Mensch, Umwelt und auch der gentechnikfreien Produktion ist das Ziel des Gentechnik-Gesetzes. Mit dem unter rot-grün beschlossenen Gentechnik-Gesetz ist der größtmögliche Schutz geschaffen worden. Die große Koalition hat nun eine dritte Änderung zum Gentechnikgesetz vorgelegt, um damit die EU-Freisetzungsrichtlinie komplett umzusetzen. Der seinerzeit noch unter rot-grün eingebrachte Entwurf dazu wurde leider im unionsdominierten Bundesrat gestoppt. Es ist sehr zu begrüßen, dass von dieser Änderung des Gentechnik-Gesetzes die Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion unberührt bleiben. Die große Koalition ist gut beraten, diese Regelungen auch in Zukunft nicht zu verschlechtern.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 22. Februar 2006
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