Seit Jahren wird in Deutschland über die Vor- und Nachteile
eines Kinderwahlrechts diskutiert. Am 11. September 2003 hatten
Abgeordnete aller Fraktionen den Antrag „Mehr Demokratie
wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an” in den Bundestag
eingebracht. Sie forderten ein Wahlrecht für Kinder, das
jedoch bis zu deren Volljährigkeit von den Eltern
auszuüben sei. Der Antrag wurde abgelehnt. Im Juni 2008
starteten 46 Abgeordnete einen erneuten Anlauf und forderten die
Regierung auf, ein Gesetz zur Einführung eines
Kinderwahlrechts vorzulegen.
Die Initiatoren wollen erreichen, dass die Politik künftig
stärker die Interessen der nachwachsenden Generationen
berücksichtigt. Altbundespräsident Roman Herzog, ein
erklärter Befürworter des Kinderwahlrechts,
befürchtet angesichts des demografischen Wandels ansonsten
eine Übermacht der Älteren.
Die Gegner sehen dagegen ebenso wie das Bundesverfassungsgericht
eine Absenkung der bestehenden Altersgrenze beim Wahlrecht nicht
als geboten an. Kinder selbst seien politisch nicht
urteilsfähig. Den Eltern je Kind eine Zusatzstimme zu geben,
verstoße wiederum gegen die demokratische Grundregel, nach
der jeder Wähler nur eine Stimme habe. Die Kritiker, die
bislang deutlich in der Mehrheit sind, verweisen zudem auf ganz
praktische Probleme, wenn die Eltern in ihrer Wahlentscheidung
nicht übereinstimmen.
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Erschienen am 19. November 2008