Politik heißt Detailarbeit. Viele Bundestagsabgeordnete bearbeiten ungewöhnliche Spezialgebiete. Gitta Connemann hat an einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen mitgearbeitet, der Missbräuche bei Schönheitsoperationen verhindern soll.
Nein. Der Wunsch nach Schönheit ist so alt wie die
Menschheit. Aber immer mehr Menschen – auch jüngere
– wollen sich diesen Wunsch maßgeschneidert
erfüllen und gehen dafür große Risiken ein. Mir und
meiner Fraktion geht es um den Schutz dieser Patienten. Je nach
Schätzung werden in Deutschland zwischen einer halben und
einer Million Schönheitsoperationen jährlich
durchgeführt. Die Dunkelziffer ist hoch, da Eingriffe von
Ärzten ohne Facharztausbildung oder von Heilpraktikern ebenso
wie der Schönheitsoperationstourismus im Ausland kaum erfasst
sind. Von der Lidstraffung bis zur Fettabsaugung ? der Markt
blüht. Maßgeschneiderte Schönheit verspricht
Glück und Erfolg.
Aber nicht jeder Eingriff gelingt. Denn nicht alle Operateure sind
ausreichend qualifiziert – und müssen es auch nicht
sein. Die Approbation allein reicht nämlich schon, um sich
selbst zum Schönheitschirurgen zu ernennen. Hier herrscht
teilweise Wildwest pur. Leidtragende sind diejenigen, die nach
einer missglückten OP einen physischen oder psychischen
Schaden davontragen und deren Traum sich eben nicht erfüllt.
Seit 2003 kämpfen wir als Fraktion deshalb für einen
umfassenden Verbraucherschutz in diesem Bereich. Im Jahr 2007
gelang es uns, einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zu
initiieren, der die Missbräuche im Bereich der
Schönheitsoperationen gezielt verhindern soll. Wir brauchen
eine Regelung für die bessere Beratung potenzieller Patienten
und Vorschriften für die Ausbildung von Operateuren. Nur
entsprechend qualifizierte Ärzte sollten zukünftig solche
Eingriffe vornehmen dürfen. Im Übrigen muss ein
ausreichender Versicherungsschutz hergestellt werden. Anders als
bei Rechtsanwälten wird die Zulassung eines Arztes bislang
nicht an einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
geknüpft. Darüber hinaus setze ich mich für ein
Verbot von nicht medizinisch indizierten Eingriffen an
Minderjährigen ein.
Wer sich nach reiflicher Überlegung für eine
Schönheitsoperation entscheidet, sollte diesen Weg gehen
können. Wichtig ist aber, dass die Patienten wissen, was sie
tun, dass Ärzte umfassend aufklären, dass sie
sorgfältig operieren, dass sie versichert sind und dass Kinder
und Jugendliche nur dann behandelt werden, wenn ein medizinischer
Grund vorliegt.
Erschienen am 11. November 2008
Gitta Connemann, Jahrgang 1964,
Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist Rechtsanwältin
und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und
Soziales, im Ausschuss für Kultur und Medien sowie
stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
E-Mail:
gitta.connemann@bundestag
Website:
www.gitta-connemann.de