Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg und stellt heute das größte politische Forum Europas dar. Ihr gehören inzwischen 318 Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten und ebenso viele Stellvertreter an. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation vertreten. Zu den Aufgaben der Versammlung gehört es insbesondere, die Arbeiten des Ministerkomitees parlamentarisch zu begleiten und eigene politische Anstöße zu geben. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit liegt in der Ausarbeitung europäischer Abkommen und Konventionen zur Rechtsharmonisierung in den Mitgliedstaaten, zu denen die Parlamentarische Versammlung eine Reihe von Initiativen ergriffen hat. Hierzu gehören aus jüngster Zeit der Entwurf der Versammlung für ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Rechte nationaler Minderheiten regelt. Auch die Ausarbeitung einer Konvention betreffend den Menschenhandel geht auf eine Initiative der Versammlung zurück.
Daneben richtet die Parlamentarische Versammlung Empfehlungen zu den unterschiedlichsten Politikbereichen an das Ministerkomitee sowie an die Regierungen der Mitgliedstaaten. Auf der Tagesordnung jeder Sitzung stehen Debatten über europäische und internationale Ereignisse, und ganz allgemein über Angelegenheiten, die europaweites Handeln erfordern. Die Versammlung ist auch ein Diskussionsforum für andere internationale Organisationen wie z.B. die OECD, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Weltraumagentur und andere Fachagenturen der UN.
Zu diesem Zweck treten die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung viermal im Jahr in Straßburg zu einer mehrtägigen öffentlichen Plenarsitzung zusammen, um die von den zehn ständigen Fachausschüssen vorbereiteten Empfehlungen und Entschließungen abschließend zu beraten. Die Ausschußsitzungen finden sowohl während der genannten Tagungen als auch während des ganzen Jahres in Abständen von ca. 6-8 Wochen in einem der Mitgliedstaaten des Europarates statt.
Ein besonderes Verdienst der Parlamentarischen Versammlung ist die Einbindung von Parlamentariern aus Mittel- und Osteuropa in ihre Arbeit. So hat sie bereits 1989 als erste europäische Versammlung einen Sondergaststatus für Parlamente aus Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa eingeführt. Dadurch konnten auch Parlamentarier-Delegationen aus diesen Ländern in der Parlamentarischen Versammlung mitwirken, - allerdings ohne Stimmrecht -, soweit sie sich auf dem Wege zur Demokratie befinden, die Voraussetzung für eine Vollmitgliedschaft aber noch nicht erfüllen. Über diesen Weg sind inzwischen mit Ausnahme von Belarus die meisten mittel- und osteuropäischen Staaten Mitglied im Europarat.
Damit hat sich die Parlamentarische Versammlung auch zu einem Forum für die neuen Demokratien entwickelt und trägt dadurch sowie durch ihre Hilfsleistungen bei den politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen wesentlich zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in diesen Ländern bei. Hierzu gehört neben ihrem Mitwirken an der Vorbereitung und Beobachtung von Parlamentswahlen insbesondere auch das Überwachungsverfahren, das sie zur Überprüfung der Einhaltung der Standards des Europarates anläßlich der Aufnahme der neuen Demokratien eingeführt hat, da der Reformprozeß mit dem Beitritt noch keineswegs abgeschlossen ist. Dieses Monitoringverfahren hat mit der Aufnahme Russlands besondere aktuelle Bedeutung erlangt.