Haushalt. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beläuft sich dem Regierungsentwurf für 2006 zufolge auf etwa 4,16 Milliarden Euro. Das sind über 300 Millionen Euro mehr als im Jahr 2005 (circa 3,86 Milliarden Euro). Innerhalb des Etats sollen dabei die Aufwendungen für Investitionen auf fast 3,1 Milliarden Euro steigen. Im vergangenen Jahr waren für diesen Zweck noch 2,93 Milliarden Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse sollen nach den Vorstellungen der Regierung 861,26 Millionen Euro (2005: 884,03 Millionen Euro) zur Verfügung stehen. Die Ausgaben für das Personal sollen 31,57 Millionen Euro (31,68 Millionen Euro), die Verwaltungsausgaben 19,48 Millionen Euro (17,32 Millionen Euro) betragen.
Unter der Rubrik "Besondere Finanzierungsaufgaben" findet sich mit 150 Millionen Euro die Wiederaufbauhilfe nach dem Seebeben im Indischen Ozean. Hierfür sollen im Zeitraum 2005 bis 2009 insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die deutschen Beiträge werden den Angaben zufolge in einem Länderprogramm Sri Lanka, einem Programm für Indonesien sowie für den Indischen Ozean umgesetzt.
An Einnahmen werden für dieses Jahr insgesamt 657,42 Millionen Euro erwartet. Dies entspricht einem Rückgang um etwa 38,57 Millionen Euro. Auf 48,24 Millionen Euro - gegenüber 56,82 Millionen Euro - sinken soll der Etat für das Bundesministerium selbst. Dies ist vor allem auf reduzierte Ansätze für Baumaßnahmen in Bonn und Berlin zurückzuführen.
Die Zinseinnahmen aus Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und Erträge aus Treuhandbeteilungen sollen in diesem Jahr um 46 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro zurückgehen. Die Bundesregierung soll unter anderem ermächtigt werden, sich an einem Schuldenerlass zu Gunsten von hoch verschuldeten armen Entwicklungsländern zu beteiligen und auf Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten. Derzeit wird das Volumen auf über 2 Milliarden Euro geschätzt. Es sei mit dem Partnerland zu vereinbaren, dass die dadurch freiwerdenden Mittel zur Umsetzung des Kampfes gegen Armut verwendet werden.
Für bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit sollen 983,62 Millionen Euro ausgeben werden. Das ist ungefähr der gleiche Ansatz wie im Vorjahr. Der Beitrag zum "Europäischen Entwicklungsfonds" der EU (Abkommen von Lomé und Cotonou) beläuft sich auf 661 Millionen Euro an Ausgaben. Das sind 141 Millionen Euro mehr als 2005. Der im Rahmen der Abkommen eingerichtete Europäische Entwicklungsfonds hat die Aufgabe, Finanzhilfen an die jetzt 78 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik zu gewähren. Die Mittel des Fonds würden aus den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten aufgebracht.
Die Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe soll mit 393,04 Millionen Euro zu Buche schlagen. Dieser Ansatz wurde gegenüber dem Jahr 2005 um etwa 15,75 Millionen Euro erhöht. Laut den Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ist es die Aufgabe der Weltbankgruppe, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch die Vergabe von langfristigen Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligungen an Investitionen und durch Investitionsgarantien zu fördern. Zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen wurden wie im vergangenen Jahr 181 Millionen eingestellt.
An Beiträgen an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie an andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen sind insgesamt 172,35 Millionen Euro (171,39 Millionen Euro) im Regierungsentwurf eingestellt. Davon sind 72 Millionen Euro für Globale Gesundheitsfonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und 25,7 Millionen Euro als Beitrag zum Freiwilligenprogramm der UN hervorzuheben.
Mit 117,04 Millionen Euro soll sich Deutschland am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds beteiligen. Das sind 29,35 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.