Umwelt. Der Besitz und die Vermarktung von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag in Urwäldern soll verboten werden. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf ( 16/961) vorgelegt, der eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes enthält. Ziel sei es, den rasanten Waldverlust, verstärkt durch die Missachtung der Schutzgebietsvorschriften oder der mengenmäßigen Einschränkungen bei der Abholzung, aufzuhalten. Dazu sollten künftig Händler und Verarbeiter nachweisen, dass ihr Holz nicht illegal geschlagen wurde.
Den Abgeordneten schwebt vor, dass vom Bundesamt für Naturschutz anerkannte Zertifizierungsstellen in der ganzen Produktionskette garantieren, dass es sich um rechtmäßig eingeschlagenes Holz handelt. Der Verbraucher hätte dann einen Anspruch darauf, vom Verkäufer eine solche Bestätigung zu erhalten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro sollten nach Ansicht der Fraktion jedoch von der Nachweispflicht ausgenommen werden. Das Gleiche solle für gewerbliche Besitzer ohne Verkaufsabsicht sowie für private Verbraucher gelten. Auch Bücher und Zeitschriften bräuchten nicht erfasst zu werden. Inwieweit das Gesetz eine Mehrbelastung für die Länder bedeutet, hängt aus Sicht der Abgeordneten hauptsächlich von der Intensität der zusätzlichen Kontrollen ab.
Aus Sicht der Grünen ist diese Regelung trotz der 2005 auf EU-Ebene eingeführten Verordnung zur Einfuhrbegrenzung von illegal geschlagenem Holz notwendig, weil diese nur unzureichend sei. Darüber hi-naus würde zu viel Zeit verstreichen, bis sie wirksam wird. "Diese Zeit haben die Urwälder nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf.