Bundesrat billigt Novelle für besseren
Schutz vor Fluglärm
Nach dem Bundestag hat am 16. Februar auch
der Bundesrat grünes Licht für eine Verbesserung des
Lärmschutzes in der Umgebung von Flughäfen gegeben. Bei
Überschreitung der jetzt verschärften Lärmgrenzwerte
für den Tages- und Nachtbetrieb des Flugverkehrs haben die
Anwohner einen Anspruch auf den Einbau von Doppelglasfenstern. In
besonderen Schutzzonen darf nicht neu gebaut werden. Für
Militärflughäfen gelten gesonderte Lärmwerte.
Unter anderem sieht das Gesetz vor, die
zulässigen Lärmwerte für die Schutzzonen um zehn bis
15 Dezibel zu senken. Außerdem werden für Flughäfen
mit "relevantem" Nachflugbetrieb Nachtschutzzonen festgelegt.
Länder sind grundsätzlich
für Rente mit 67
Der Bundesrat unterstützt
grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung für die
Rente mit 67. Dies wurde am 16. Februar in der Sitzung der
Länderkammer in Berlin deutlich. Die flankierend vorgesehene
Initiative zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
Älterer werden in einer Stellungnahme ebenfalls positiv
beurteilt. Sie soll jedoch in Details überarbeitet werden. Die
Bundesregierung verspricht sich von den Reformplänen, den
Beitragssatz und das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 weitgehend
stabil zu halten.
Sie sollen am 9. März vom Bundestag und
am 30. März von der Länderkammer verabschiedet
werden.
Bayern und Thüringen
hängen am Doktortitel
Doktortitel sollen nach dem Willen des
Bundesrates weiter in Pässen, Personalausweisen und in
Melderegistern neben dem Familiennamen stehen. Die
Länderkammer billigte am 16. Februar einen Vorstoß
Bayerns und Thüringens. Beide Länder lehnen
entgegengesetzte Gesetzespläne der Bundesregierung ab.
Über die Stellungnahme des Bundesrates
muss nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag beraten
werden. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter
Wiefelspütz, selbst promovierter Jurist, sieht aber gute
Chancen, dass dem Einwand der Länderkammer Rechnung getragen
werde. "Ich glaube, dass der Vorstoß gute Aussichten hat,
übernommen zu werden", sagte er.
Eigentümer können künftig
mehrheitlich entscheiden
Wohnungseigentümer können
künftig wichtige Beschlüsse über Modernisierungen
mit Mehrheitsentscheidung treffen. Das ist die zentrale
Änderung des Wohneigentumsgesetzes, das am 16. Februar den
Bundesrat passierte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
sagte: "Wir reagieren mit dem Gesetz auf den gestiegenen
Renovierungsbedarf in vielen Wohnungseigentumsanlagen."Besonders in
größeren Wohnanlagen ist nach ihrer Aussage die bislang
erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen oft schwer zu erreichen gewesen.
Dies habe zu Unsicherheit und Modernisierungsstaus geführt.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
begrüßt die Änderungen.