Prostituierte haben bislang kaum von der
neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Forderungen
gegen Freier gerichtlich durchzusetzen. Diese Option sei "bislang
nur in verschwindend geringem Ausmaß genutzt worden",
heißt es im ersten Bericht über die Auswirkungen des
Prostitutionsgesetzes, den die Bundesregierung als Unterrichtung (
16/4146 ) vorgelegt hat. Als wichtigster Grund
dafür erscheint danach die in der weiblichen Prostitution weit
verbreitete Praxis der Vorkasse. Allerdings könne, so der
Bericht, allein der Hinweis auf die Klagemöglichkeit
zahlungsunwillige Kunden zur Einsicht bringen.
Rechtlicher Entgeltanspruch
Der Bundestag hatte das Gesetz, mit dem die rechtliche und
soziale Lage der Prostituierten verbessert werden sollte, am 19.
Oktober 2001 beschlossen. Die bisherige pauschale rechtliche
Bewertung der Prostitution als sittenwidrig wurde aufgehoben. Das
Gesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Grundlage des nun
vorgelegten Wirkungsberichts sind drei wissenschaftliche Gutachten
im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Mit dem Gesetz sollte auch der Zugang von
Prostituierten zur Sozialversicherung erleichtert werden. Doch die
Möglichkeit zum Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnisses, etwa in einem Bordell, wurde von den
Betroffenen kaum genutzt. "Die Idee der sozialen Absicherung durch
ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in der
Prostitution ist offenbar für viele der Befragten nur schwer
vorstellbar und erscheint ihnen auch vor dem Hintergrund der damit
verbundenen finanziellen Abzüge wenig attraktiv", fasst der
Bericht die Interviews mit Prostituierten zusammen. Wie viele
Prostituierte seit Inkrafttreten des Gesetzes offiziell -
beispielsweise als selbstständig Tätige - in der
gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung gemeldet sind, lasse
sich aufgrund des Meldeverfahrens nicht feststellen, heißt es
weiter. Die Ergebnisse der Befragung bestätigten allerdings,
dass Prostituierte zwar überwiegend krankenversichert sind,
aber nicht als Prostituierte.
Ausstiegsmöglichkeiten
Zudem war mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, die
kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution
zurückzudrängen und die Ausstiegsmöglichkeiten zu
verbessern. Die Regierung kommt in der Unterrichtung zu dem
Schluss, dass dieses wie die anderen Ziele "nur zu einem begrenzten
Teil" habe erreicht werden können. Sie kündigt daher an
zu prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel
und Zwangsprostitution verbessert werden kann. Insbesondere werde
eine Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution
geschaffen werden müssen.