Gleichstellung von Migrantinnen im
Blick
Nach Ansicht der Liberalen ist ein
gemeinsamer verbindlicher "Rahmen von Werten und Regeln, der nicht
zur Disposition gestellt wird", nötig, um der spezifischen
Situation von Frauen mit Migrationshintergrund gerecht zu werden.
Die Abgeordneten erkundigen sich in einer Großen Anfrage (
16/4242 ) danach, ob die "Road Map" zur
Gleichstellung der Geschlechter (2006 bis 2010) im Bereich der
Migration während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
und dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit umgesetzt
wird. In mehr als 80 Fragen erkundigen sich die Liberalen nach der
Situation weiblicher Migranten, nach Projekten, die deren
Bildungschancen erhöhen und ihre Integration in den
Arbeitsmarkt verbessern sollen. Die Regierung soll auch Angaben zur
sozialen Absicherung, zur Gesundheit und zur Einbindung der Frauen
in Netzwerke machen.
Ländervorschlag gegen Verwahrlosung von
Kindern
Die Bundesländer streben einen besseren
Schutz von Kindern vor Misshandlungen und Verwahrlosung an. Ein
Gesetzentwurf des Bundesrates (
16/4199 ) sieht vor, dass Jugendämter die
Möglichkeit zu unbeschränkten Auskünften aus dem
Bundeszentralregister zu Personen haben sollen, von denen eine
mögliche Gefährdung eines Kindes ausgeht und die mit
diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Hintergrund der
Initiative ist, dass sich Jugendämter bisher nur
eingeschränkt bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung
des Kindeswohls fundierte Informationen über die
strafrechtliche Vorgeschichte von engen Bezugspersonen eines Kindes
verschaffen können.
Die Bundesregierung teilt mit, sie beabsichtige, in Kürze
einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorzulegen. Eine
Expertenarbeitsgruppe habe Maßnahmen vorgeschlagen, um ein
frühzeitiges Eingreifen insbesondere der Familiengerichte zu
fördern. Dem Gesetzentwurf des Bundesrates hält die
Regierung dagegen nicht für geeignet, um die
Risikoeinschätzung zu verbessern und so einen erheblichen
Beitrag zur Förderung des Kindeswohls zu leisten.
Gesetzliche Regelung für
Urteilsabsprachen geplant
Der Bundesrat möchte Urteilsabsprachen
in der Strafprozessordnung gesetzlich regeln. In seinem
Gesetzentwurf (
16/4197 ) ist vorgesehen, dass
Urteilsabsprachen zu jedem Zeitpunkt nach der Eröffnung der
Hauptverhandlung getroffen werden können. Außerhalb der
Hauptverhandlung seien nur Erörterungen mit dem Ziel einer
Urteilsabsprache zulässig. Gegenstand dieser Absprache
könnten ausschließlich die im Urteil auszusprechenden
Rechtsfolgen sein. Für ein faires Verfahren sei der Angeklagte
umfassend über die mit einer Absprache verbundenen Folgen
aufzuklären. An die einvernehmliche Absprache sei nur das
Gericht gebundenen, das an dieser auch beteiligt war. Der
Angeklagte müsse zuvor in vollem Umfang geständig sein.
Wenn das Gericht eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes
feststellt, sei es an die Urteilsabsprache nicht mehr
gebunden.
Die Bundesregierung hat im Gegenzug einen
eigenen Entwurf angekündigt. Auch sie hält eine
gesetzliche Regelung für notwendig.