Wo Jodsalz drin ist, muss auch Jodsalz draufstehen. Lebensmittel, die Jodsalz enthalten, sollen entsprechend gekennzeichnet sein - so die Ansicht des Petionsausschusses des Bundestages. Deshalb überwies er eine entsprechende Petition an die Bundesregierung. Außerdem leitete der Ausschuss die Eingabe an das Europäische Parlament weiter. Gegen den Gesamtbeschluss stimmte lediglich die FDP-Fraktion.
In der öffentlichen Petition, die von 3.087 Personen unterschrieben wurde, wurde eine Deklarationspflicht für den Bestandteil "Jodzusatz" bei losen und verpackten Lebensmitteln gefordert. Der Verzehr hochgradig jodierter Produkte könne zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden führen, heißt es in der Petition. Besonders Menschen mit Jodallergie, Schilddrüsenüberfunktion sowie den Autoimmunerkrankungen Morbus Basedow und Hashimoto Thyreoiditis, beides Schilddrüsenerkrankungen, seien gefährdet.
Weiter kritisieren die Unterzeichner der Petition, dass durch die flächendeckende Viehfutter-Jodierung die tierischen Ausgangsprodukte wie Fleisch, Milch oder Eier bereits hochgradig vorjodiert seien. Durch Zufügung von jodiertem Salz bei der Weiterverarbeitung zu Käse, Wurst und weiteren Fertigprodukten überschreite der Jodgehalt im Endprodukt für viele Menschen die Toleranzgrenze.
Bei den vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahmen führte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus, dass eine generelle Jodzugabe zu Lebensmitteln in Deutschland verboten ist. Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dürfe zur Sicherstellung einer ausreichenden Jodzufuhr der Bevölkerung nur die Jodierung von Speisesalz erfolgen. Dabei sei der Zusatz auf maximal 25 Mikrogramm Jod pro ein Gramm Speisesalz beschränkt.
Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verwendung von Jodsalz in Lebensmitteln werde durch die Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sichergestellt. Jodsalz müsse danach bei Lebensmitteln in Fertigpackungen im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Ebenso müsse auch die Verwendung von Jodverbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln oder diätetischen Lebensmitteln gekennzeichnet sein.
Bei Lebensmitteln, die unverpackt oder in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung abgegeben würden, könne die Verwendung von Jodsalz jedoch lediglich beim Personal erfragt werden. Dies hielten die Mitglieder des Petitionsausschusses für problematisch. Deshalb müsse geprüft werden, ob die Kennzeichnung von verwendetem Jodsalz zukünftig auch für lose abgegebene Lebensmittel verbindlich festgelegt werden kann.
Bei der Jodierung von Viehfutter weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass für alle Tierarten EU-einheitliche Höchstgehalte festgesetzt wurden.
Laut einer Stellungnahme des Instituts für Risikobewertung gibt es insgesamt kein Risiko für eine Überversorgung der Bevölkerung mit Jod. Es bestehe auch kein erhöhtes Risiko, dass durch die Verwendung von Jodsalz oder durch den Verzehr von jodhaltigen tierischen Lebensmitteln eine bestehende Schilddrüsenerkrankung verschlimmert würde.