Reservisten sollen nach Auffassung des Petitionsausschusses bei Wehrübungen besser unterstützt werden. In der Eingabe fühlte sich der Petent durch das Arbeitsplatzschutzgesetz benachteiligt, da ihm seine während einer sechsmonatigen Wehrübung gezahlten Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung nur zum Teil erstattet wurden.
Er nahm nach eigenen Angaben vom 1. Dezember 2004 bis 27. Mai 2005 als Arzt im Standortsanitätszentrum Düsseldorf an einer Wehrübung teil. Für diese Zeit beantragte er die Erstattung der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die Wehrbereichsverwaltung habe ihm jedoch für das Jahr 2005 nur Beiträge für 42 Tage erstattet und nicht für den Übungszeitraum vom 12. Februar bis 27. Mai. Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Verteidigungsministerium aus, dass Wehrübenden, die in einem berufsständigen Versorgungswerk versichert sind, Beiträge grundsätzlich nur in der Höhe erstattet werden, wie sie für die Zeit des Wehrdienstes zu zahlen sind. Das Arbeitsplatzschutzgesetz bestimme weiter, dass bei freiwilliger Einberufung zu einer Wehrübung diese insgesamt nur 42 Tage im Jahr betragen darf. Deshalb sei der Erstattungsanspruch auch auf diesen Zeitraum begrenzt worden.
Die Ausschussmitglieder waren übereinstimmend der Ansicht, dass das Engagement von Reservisten unterstützt werden solle. Die geltende gesetzliche Regelung widerspreche dem erwünschten Einsatz von Reservisten mit Spezialkenntnissen auch über einen längeren Zeitraum. Angesichts der zunehmenden Auslandseinsätze und der damit verbundenen längeren Wehrübungen im Inland begrüßte der Ausschuss deshalb, dass das Verteidigungsministerium eine Abschaffung dieser zeitlichen Begrenzung im Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2007 vorsehe. Deshalb sei diese Petition gut geeignet, in die weitere Überlegung mit einbezogen zu werden.