Er ist die letzte Chance des Gläubigers: der Gerichtsvollzieher. Ist der Gläubigeranspruch gerichtlich bestätigt, kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Bisher oblag dies verbeamteten Gerichtvollziehern. Ein Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dafür "Beliehene"- also private Gerichtsvollzieher, die auf eigene Rechnung tätig sind - einzusetzen.
Es gelte die Effizienz der Zwangsvollstreckung langfristig zu gewährleisten, sagte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) am 9. März vor der Länderkammer. Dies könne nur mit einem Beleihungssystem erreicht werden, das Leistungsanreize und mehr Wettbewerb schaffe. Staatliche Subventionen könnten somit entfallen, ergänzte seine niedersächsische Amtskollegin Elisabeth Heister-Neumann (CDU). Zwar würde dies zu einer Gebührenerhöhung führen, die aber zum größten Teil auf eine Erfolgsprämie fällt, die eben nur fällig sei, wenn die Vollstreckung erfolgreich war.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) steht derartigen Bestrebungen kritisch gegenüber. Eine Verdreifachung der Gebühren sei kein Beitrag zum Gläubigerschutz, sagte sie. Oft träfe der Gläubiger auf mittellose Schuldner. Es gebe durchaus Handlungsbedarf, räumte Justizstaatsminister Lutz Diwell (SPD) ein. Er frage sich aber, ob es eines derartigen Privatisierungskonzeptes, das auch mit einer Grundgesetzänderung verbunden sei, bedürfe. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die auch mit dem Recht auf Zwangsanwendung verbunden seien, müsse weiterhin der Staat gewährleisten. Als "völlig übertrieben" bezeichnete er auch die mit dieser Reform verbundene Gebührenerhebung.