Wenige Tage nach dem "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Linksfraktion einen Gesetzentwurf ( 16/4539 ) zum Schutz der Pressefreiheit vorgelegt. Die Parlamentarier stellen fest, es gebe eine "nicht hinnehmbare Lücke im Schutz der freien Presse", die dringend geschlossen werden müsse.
Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen sich Personen nicht strafbar machen, wenn sie den Medien Informationen geben. Das Strafgesetzbuch sei entsprechend zu ändern, verlangen die Abgeordneten in ihrem Gesetzentwurf. Sie führen zur Begründung an, auf diese Weise werde unter anderem sichergestellt, dass das staatsanwaltliche Ins-trumentarium nicht an die bloße Veröffentlichung von Inhalten, die als geheim eingestuft werden, anknüpfen kann.
Die Fraktion verweist auf den Fall "Cicero", in dem im September 2006 die Redaktionsräume des Magazins und die Wohnräume eines Autors deshalb durchsucht wurden. Der Autor hatte in einem Beitrag Inhalte eines als vertraulich eingestuften Papiers des Bundeskriminalamts zitiert. Die Materialien, die bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden, so die Linke, hätten in "keinerlei Zusammenhang mit dem Fall" gestanden, sondern seien als so genannte Zufallsfunde bewertet worden.
Die Fraktion moniert, trotz des Schutzes der Pressefreiheit komme es immer wieder zu "zweifelhaften Ermittlungsmaßnahmen" gegenüber Journalisten. Dabei sei in vielen Fällen das eigentliche Ziel, die Geheimnisverräter zu ermitteln. Die Entscheidungen des Gesetzgebers für die Pressefreiheit würden unter anderem durch die Konstruktion der nachträglichen Beihilfe zum Geheimnisverrat durch die Veröffentlichung des Geheimnisses in der Praxis unterlaufen. Deshalb sei eine "klarstellende Gesetzeslage" nötig.