Am Jugendarbeitsschutzgesetz ändert sich vorerst nichts. Die Mehrheit der Abgeordneten im Hohen Haus lehnte am 24. Mai die Gesetzentwürfe der FDP- und der Linksfraktion ( 16/2094 und 16/3016 ) ab. Die Liberalen wollten erreichen, dass im Hotel- und Gaststättengewerbe Auszubildende über 16 Jahre statt bis 22 künftig bis 23 Uhr beschäftigt werden dürfen. Die Linke hatte angestrebt, den Jugendarbeitsschutz auszudehnen. So sollten die Schutzbestimmungen auch noch für Auszubildende bis 21 Jahre gelten. Die Abgeordneten folgten der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 16/5316 ).
Das Zollfahndungsdienstgesetz ( 16/4663 , 16/5053 ) ist am 24. Mai mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen worden. Es ermöglicht dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern den Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen zur "Eigensicherung", also zum Selbstschutz. Dies bedeutet, dass die Ermittler des Zollkriminalamtes, die beispielsweise zur Aufdeckung von Schwarzarbeit Wohnungen abhören, dieses Material nur verwenden dürfen, um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit abzuwehren. Die Regierung kommt einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach. Dieses hatte gefordert, dass bei der Telefon- und Postüberwachung von Wohnungen der "Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" geschützt werden müsse. Die Opposition stimmte gegen das Gesetz. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung ( 16/5448 ) vorgelegt.
Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Antrag ( 16/4461 ) gescheitert, die Zweiteilung des Regierungssitzes auf Berlin und Bonn zu beenden. Bis auf die Linksparlamnetarier stimmten alle Abgeordneten am 24. Mai gegen den Vorstoß. Sie folgten damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/4461 ). Nach Auffassung der Linksfraktihat das Bonn/Berlin-Gesetz von 1994 seinen Sinn erfüllt. Deshalb sollten in den nächsten Jahren alle Ministerien in Berlin zusammengeführt werden.
Die Bundesregierung will die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der EU verbessern. Sie hat dazu am 24. Mai einen Gesetzentwurf ( 16/5385 ) in den Bundestag eingebracht, mit der eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2005/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Deutschland passt sich an die überarbeiteten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation an. Die aus den IGV abzuleitenden Verpflichtungen seien durch bestehende nationale gesetzliche Regelungen weitgehend erfüllt und erforderten nur geringfügige Änderungen, heißt es dazu in einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/5387 ), den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Der Bundestag überwies die Vorlage am 24. Mai in den Gesundheitsausschuss.