LEBENSMITTELSKANDALE
Koalition legt neues Verbraucherinformationsgesetz vor
Die Lebensmittelskandale in der jüngsten Vergangenheit haben es an den Tag gebracht: Der Schutz der Verbraucher kann verbessert werden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherinformationsgesetz ( 16/5404 ) vorgelegt. Danach sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes erhalten. Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren soll. Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines Strafverfahrens zu unterrichten.
Die Zahl der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebens- und Futtermitteln hat in der letzten Zeit zugenommen, heißt es zur Begründung. Die jüngsten Machenschaften wie Umetikettierung und Handel mit verdorbenem Fleisch hätten die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verunsichert und das Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel erschüttert. Als Folge des Handelns einzelner Unternehmen könne die gesamte Branche unter den ökonomischen Folgen leiden. Die Zahl der aufgedeckten Fälle sei seit Ende 2005 höher als in den vergangenen zehn Jahren. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein zentraler Baustein zur Vorbeugung und raschen Eindämmung von Lebensmittelskandalen.
Der Gesetzentwurf wurde am 24. Mai ebenso wie ein Gesetzentwurf zur Rindfleischetikettierung ( 16/5338 ) an die Ausschüsse überwiesen. Dagegen lehnte das Plenum auf Beschlussempfehlung des Verbraucherschutzausschusses (( 16/3906 ), 16/5165 ) drei Anträge der Opposition zur Lebensmittelsicherheit ab.
So beantragte die Linkfraktion, die Bundesregierung solle mit den Ländern über einen Staatsvertrag verhandeln, der den Aufbau eines bundesweiten Qualitätsmanagements auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit zum Ziel hat ( 16/2744 ). Außerdem forderte die Fraktion, die Bundesregierung soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Recht der Verbraucherinformation neu regeln (16/4544 ).
Dabei soll das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz gewährleistet werden. Ebenso erfolglos blieb der FDP-Antrag, "zügig" ein neues Verbraucherinformationsgesetz vorzulegen ( 16/4447 ).