Israel besitzt keine geschriebene Verfassung, sondern stützt sich auf eine Reihe von Grundgesetzen und die Unabhängigkeitserklärung von 1948.
Die 120 Abgeordneten der Knesset werden in der Regel alle vier Jahre gewählt. Dabei bildet das gesamte Land einen einzigen Wahlkreis. Die meisten Parteien veranstalten zuvor Vorwahlen, in denen sie die Kandidaten für ihre Wahlliste bestimmen. Diese Liste wird zur Wahl eingereicht, und die Anzahl der Kandidaten einer Partei, die in die Knesset einziehen, bestimmt sich nach den Stimmen, die auf ihre Liste entfallen.
Die Parteien haben auch die Möglichkeit, Listenverbindungen untereinander einzugehen. Die niedrige Sperrklausel von zwei Prozent führt dazu, dass im israelischen Parlament stets sehr viele - in der Regel mindestens zehn - Parteien vertreten sind.
Wählen dürfen alle israelischen Staatsangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Wählbar ist, wer mindestens 25 Jahre alt ist und das Existenzrecht Israels nicht bestreitet. Die Abgeordneten können ebenso wie die deutschen Bundestagsabgeordneten den Regierungschef über ein konstruktives Misstrauensvotum absetzen. Ein neuer Kandidat muss dann mit absoluter Mehrheit gewählt werden.