Ein vereinfachtes und weniger bürokratisches Umweltgesetzbuch (UGB) fordert die FDP. Ihr Antrag ( 16/9113), in dem sie die Voraussetzungen für ein neues Umweltgesetzbuch darlegt, wurde am 4. Juni nach der ersten Lesung an den Umweltausschuss überwiesen. Mit ihrer Initiative möchte die Fraktion sowohl umweltpolitische Verfahren vereinfachen als auch mehr Rechtssicherheit und -klarheit erreichen. Konkret setzt sich die FDP beispielsweise dafür ein, die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei der Neufassung des UGB sollen, so die Fraktion weiter, "Potenziale zur Vereinfachung und Entbürokratisierung" umfassend ausgeschöpft werden. Die derzeit geltenden Umweltstandards sollen dabei weder verschärft noch abgesenkt werden.
Zur Begründung erklärt die Fraktion, dass das derzeit geltende Umweltrecht historisch gewachsen und zwischen Bund und Ländern stark zersplittert sei. Im deutschen Umweltrecht stehe bislang der Schutz einzelner Umweltgüter im Vordergrund. Da das europäische Umweltrecht von anderen Prämissen ausgehe als das deutsche, sei daher die Umsetzung europäischer Richtlinien oftmals schwierig.
Schon in den vergangenen Jahren hatte es Versuche gegeben, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu schaffen. Dies scheiterte jedoch unter anderem an der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Gewässer- und Naturschutz. Während der Föderalismusreform erhielt der Bund hier aber neue Kompetenzen. Das UGB war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Geplant ist, dass ein neues Umweltgesetzbuch noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden soll.