BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Regierung lockt mit Prämie und erlaubt den Zugriff auf die vermögenswirksamen Leistungen
Weiterbildung soll nicht mehr am Geld scheitern - möglichst. Aus diesem Grund will die Bundesregierung sich künftig an den Kosten einer beruflichen Weiterbildung mit bis zu 154 Euro beteiligen. Wer als Lediger bis zu 17.900 Euro und als Ehepaar bis zu 35.800 Euro jährlich versteuert, soll davon profitieren können. Einen entsprechenden Regierungsentwurf zur Änderung des fünften Vermögensbildungsgesetzes ( 16/9560) hat der Bundestag am 19. Juni zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Diese Weiterbildungsprämie wird nach den Plänen der Regierung gezahlt, wenn mindestens die gleiche Summe aus eigener Tasche aufgebracht wird, um die Kursgebühren zu bezahlen. Um ihren Eigenanteil finanzieren zu können, sollen die Arbeitnehmer auch auf Guthaben aus angesparten vermögenswirksamen Leistungen zurückgreifen können, selbst dann, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die staatliche Zulage würde auch in diesen Fällen gezahlt werden. Ausgaben für die berufliche Weiterbildung können bereits jetzt steuerlich geltend gemacht werden. Davon profitieren aber nur Personen, die entsprechend viel Einkommensteuer zahlen, deren steuerlich abziehbare Aufwendungen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro liegen und die die Weiterbildung privat vorfinanzieren können. Die Prämie solle all denen einen Anreiz zur beruflichen Weiterbildung bieten, die von der steuerlichen Regelung nicht profitieren. Ehepaare sollen damit auch eine Weiterbildung zur Berufsrückkehr nach einer Erziehungszeit finanzieren können. Geplant ist ferner, unabhängig vom Einkommen, Weiterbildungsdarlehen zu vergeben, um damit auch teurere Weiterbildungen bezahlen zu können.
Ein Bildungssparkonzept haben die Grünen in einem Antrag ( 16/9349) entwickelt, den der Bundestag an den Bildungsausschuss überwies. Ab 16 Jahren solle jeder ein Bildungssparkonto eröffnen können. Vorgeschlagen wird eine staatliche Bildungssparzulage mindestens in Höhe der Bausparförderung, die Bildungswillige bei regelmäßigen Einzahlungen erhalten können. Wer weniger als das Existenzminimum verdient, solle eine Extrazulage von 100 Prozent bei einer Mindesteinlage von 5 Euro im Monat erhalten. Das Guthaben darf laut Fraktion nur für Bildungszwecke verwendet werden. vom z-