Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Ein Großteil der Gewässer ist jedoch gefährdet, sowohl durch Schadstoffe, aber auch durch die Begradigung von Flüssen und Auen, die zu einem erheblichen Eingriff in den Wasserhaushalt führt. Um die Wasserqualität in Binnen- und Küstengewässern zu verbessern, hat die Europäische Union eine Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Sie soll europaweit einheitliche Standards vorgeben.
Für die Umsetzung dieser Wasserrahmenrichtlinie soll die Bundesregierung bis Ende 2008 eine nationale Strategie vorlegen. Damit sollen die entsprechenden Maßnahmen der Bundesländer flankiert und die Maßnahmen auf Bundesebene optimiert werden. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/9359), der am 19. Juni an den Umweltausschuss überwiesen wurde. Diese Strategie solle konkrete Ziele und Schritte enthalten, "damit für die Binnen- und Küstengewässer die vorgegebenen Standards bis 2015 und für die Ostsee bis zum Jahr 2020 erreicht werden", so die Grünen.
Die fristgerechte Umsetzung der Wasserrichtlinie droht nach Meinung der Grünen zu scheitern. Obwohl die Bundesländer bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die Hauptverantwortung tragen, solle die Bundesregierung diese Maßnahmen unterstützen, heißt es zur Begründung. Die Bundesländer sind derzeit aufgefordert, integrierte Handlungsprogramme zum Gewässerschutz zu erstellen und ab 2009 umzusetzen, um die Qualität der Binnen- und Küstengewässer zu verbessern. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, beim Bau von Bundeswasserstraßen auf einen guten ökologische Gewässerzustand zu achten und dabei auch Auen und freifließende Flüsse zu erhalten. Zudem soll die Regierung Vorkehrungen treffen, um ein aktuelles EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.