GÜTERVERKEHR
Bundesamt bekommt neue Kompetenzen
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bekommt neue Kompetenzen und Briefkastenfirmen in der Güterverkehrsbranche wird künftig die Niederlassung in Deutschland erschwert. Das sieht unter anderem die Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes ( 16/9236, 16/9600) vor, die der Bundestag am 19. Juni mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Grünen und Linken in leicht geänderter Fassung beschlossen hat. Einen Änderungsantrag der Liberalen lehnten die Abgeordneten gegen die Stimmen der Antragsteller ab.
Die Freidemokraten kritisieren, dass durch die Ausweitung der Kontrollkompetenzen des BAG Doppelstrukturen und Reibungsverluste mit den Polizeien der Länder entstehen würden. Die Aufgabenübertragung auf das BAG ist aus Sicht der FDP deshalb "aus praktischen Gründen nicht sinnvoll". Die Koalitionsfraktionen sprachen dagegen von einer "sinnvollen Regelung", durch die Briefkastenfirmen unmöglich gemacht würden und die Kontrolldichte des Güterverkehrs deutlich erhöht würde. Grüne und Linke begründeten ihre Enthaltung damit, dass das Gesetz zwar "vieles enthält, was zu begrüßen ist", dabei aber doch einige Probleme beispielsweise beim Datenschutz mit sich bringe.
Mit der Neufassung des Gesetzes soll es für Unternehmen, die nur zum Schein eine Niederlassung in Deutschland gründen, schwieriger werden, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhalten. Außerdem soll die Effizienz der Kontrollen verbessert werden. Das BAG soll künftig sowohl die Fahrerlaubnis wie auch die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes selbst kontrollieren dürfen. Bisher durfte das nur die Polizei.