Die Bundesregierung soll das Bundeswaldgesetz novellieren und ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung einführen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/9450), den das Plenum am 19. Juni an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Die Ziele des Gesetzes sollen dabei so erweitert werden, dass neben der Erhaltung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion des Waldes vor allem auch die Erhaltung der natürlichen Funktionen für den Klimaschutz, den Wasserhaushalt, den Hochwasserschutz und den Schutz der ökologischen Vielfalt Ziel des Gesetzes wird. Auch solle die Definition des Waldes so verändert werden, dass grundsätzlich jede mit Waldbaumarten bestockte Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern und mindestens 30 Metern Breite dem Bundeswaldgesetz unterliegt. Nach Vorstellungen der Fraktion soll die Regierung weiter die Waldumwandlungsgenehmigungen so neu regeln, dass seltene Waldbiotope erhalten bleiben und großflächige Waldumwandlungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Im novellierten Bundeswaldgesetz solle auch die Erstaufforstung neu geregelt werden, sodass arten- und strukturreiche standortheimische Wälder entstehen und keine Forstmonokulturen. Schließlich solle eine nachhaltige Waldbewirtschaftung durch Mindestanforderungen sichergestellt werden. Für den wirtschaftlichen Betrieb sollen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erleichtert werden.