Wegen der überaus starken Nachfrage nach Investitionsdarlehen im Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank hat das Bundesfinanzministerium eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 500 Millionen Euro erteilt. In einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/10163) heißt es weiter, ohne die Ermächtigung hätte ein Bewilligungsstopp ausgesprochen werden müssen. Dadurch wäre es zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung von Bauaufträgen gekommen, was zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen geführt hätte.
Im zweiten Quartal dieses Jahres hat der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 308,88 Millionen Euro zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/10281) hervor. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 829.000 Euro erfolgte ohne Einwilligung des Finanzministers. Die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen beliefen sich im selben Zeitraum auf 90,21 Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat zwei Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung von Anlagen des ATP-Übereinkommens ( 16/10534) zugestimmt. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 16/10583) zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor. Das internationale ATP-Übereinkommen regelt die grenzüberschreitende Beförderung von leicht verderblichen Lebensmitteln. Der Gesetzentwurf wurde am 16. Oktober zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Die Gruppe der Berechtigten, die Behindertenparkplätze benutzten dürfen, soll um schwerbehinderte Menschen, denen beide Arme fehlen oder die eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben, erweitert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ( 16/10534) vorgelegt. Derzeit können laut Regierung lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen besonders gekennzeichnete "Behindertenparkplätze" benutzen - Menschen, denen beide Arme fehlen oder deren Füße unmittelbar am Rumpf ansetzen, jedoch nicht. Damit komme die Regierung einer Forderung des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. nach.
Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ( 16/10290) nur teilweise zu. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/10331) hervor.