Tagesordnungspunkt 21
Beratung des Antrags des Bundeskanzlers gemäß Art. 68 des Grundgesetzes - Drucksache 15/5825 - |
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/5825 in
namentlicher Abstimmung mit 296 Nein-Stimmen bei 148 Enthaltungen Damit hat der Antrag des Bundeskanzlers die gemäß Artikel 68 Absatz 1 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nicht erreicht. |
Die nächste Sitzung wird auf Mittwoch, den 7. September 2005, 9.00 Uhr, einberufen.
Die der Urschrift des Protokolls angehefteten Anlagen sind Bestandteil des Protokolls; die Ergänzungen der Anlagen sind von mir - in Übereinstimmung mit dem Protokoll - genehmigt.
DER PRÄSIDENT
gez. Wolfgang Thierse
Für die Richtigkeit
(Schreiner)