Blick in den Sitzungssaal ©
DBT
Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag, den 22. November 2005 seine
22 ständigen Ausschüsse eingesetzt. Bis zur
Konstituierung am nächsten Mittwoch werden die Weichen
für die zukünftige Arbeit in den Ausschüssen
gestellt. Die Fraktionen entscheiden, wer aus ihren Reihen in die
Ausschüsse entsandt, wer Vorsitzender, Stellvertreter, Obmann
oder -frau wird. Bei der Konstituierung in den Ausschüssen
werden Bundestagspräsident Norbert Lammert oder einer seiner
Stellvertreter anwesend sein.
In den Ausschüssen bereiten die fachlich versierten
Abgeordneten die Entscheidungen im Plenum vor. Als "vorbereitendes
Beschlussorgan des Bundestages", wie es in der
Geschäftsordnung des Bundestages heißt, werden hier
"Beschlussempfehlungen" erarbeitet, auf die das Plenum dann
zurückgreifen kann.
Grundgesetz sieht Ausschüsse vor
Nach einer Bundestagswahl werden die ständigen Ausschüsse
nicht einfach nur wieder belebt, sondern neu gebildet. Dabei hat
der Bundestag nicht völlig freie Hand, denn einige
Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor: Der
Petitionsausschuss, der Verteidigungsausschuss, der Auswärtige
Ausschuss und der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union sind namentlich erwähnt, andere
Ausschüsse ergeben sich zwangsläufig aus anderen
Formulierungen. So, wenn es um die Immunität von Abgeordneten
geht oder um die Überprüfung der Wahl. Mit dem
Budgetrecht des Parlamentes ist ein Haushaltsausschuss zwingend
notwendig.
Ausschüsse als Spiegel der Ministerien
Da die Hauptaufgaben des Bundestages darin bestehen, für die
verschiedenen Fachgebiete Gesetze zu erlassen und die Arbeit der
Regierung zu kontrollieren, bietet es sich an, die Ausschüsse
parallel zur Regierung zu organisieren. Es hat sich als vorteilhaft
erwiesen, den einzelnen Ministerien so genannte
Spiegel-Ausschüsse gegenüberzustellen. Aber dem Parlament
steht es frei, einzelne Politikbereiche durch eigene
Ausschüsse noch mehr zu betonen. So gibt es gegenüber dem
Innenministerium zusätzlich einen Sportausschuss,
gegenüber dem Wirtschaftsministerium einen Tourismusausschuss
und gegenüber dem Finanzministerium außer dem
Haushaltsausschuss auch noch einen Finanzausschuss.
Intensive Beratungen
Alle Ausschüsse bekommen einen Teil ihrer Arbeit vom
Bundestagsplenum "überwiesen". Wenn der Bundestag ein Gesetz
verabschieden will oder nach dem Wunsch der Bundesregierung, des
Bundesrates oder einer Fraktion ein Gesetz beschließen soll,
geht die Angelegenheit nach der ersten Lesung zur eingehenden
Beratung in alle Fachausschüsse, die von den Regelungen
betroffen sind. Der im Einzelfall hauptsächlich
zuständige Ausschuss übernimmt die Federführung,
fordert die anderen beteiligten Ausschüsse aber auch zur
Mitberatung auf - und sammelt deren Stellungnahmen rechtzeitig vor
der Beschlussempfehlung wieder ein. Zur Meinungsbildung können
sich die Ausschüsse auch Experten einladen, die von den
einzelnen Fraktionen im Ausschuss benannt und vom
Ausschusssekretariat dann zu einem gemeinsamen Hearing eingeladen
werden. Dort nehmen die Fachleute Stellung zu den Gesetzesvorhaben
und stehen den Abgeordneten anschließend Rede und Antwort.
Solche Anhörungen haben oft eine große Wirkung und
führen dazu, dass die Ausschüsse in den
Detailvorschriften teils gravierende Änderungen
empfehlen.
Obleute und Berichterstatter
Die Ausschüsse haben aber auch das Recht zur Selbstbefassung.
Das heißt, sie können selbst Themen aus ihrem
Tätigkeitsfeld auf die Tagesordnung setzen. Auf diese Weise
hält sich das Fachgremium zum Beispiel über die Arbeit in
"seinem" Ministerium auf dem Laufenden oder holt sich den
Sachverstand von Menschen aus der Praxis auch unabhängig von
geplanten Gesetzen in das eigene Blickfeld. Die Fraktionen
bestimmen zudem einzelne Mitglieder der Ausschüsse, ihre
Interessen in diesem Fachbereich herausragend zu vertreten. Diese
nennen sich Obleute und wirken sowohl in das Innere des
Ausschusses, indem sie etwa fraktionsübergreifend nach
Verständigung in der Sache und in der Behandlung suchen, als
auch nach außen, indem sie in der Öffentlichkeit
für "ihren" Ausschuss die Meinung ihrer Fraktion
formulieren.
Zusätzlich bestimmen die Fraktionen so genannte
Berichterstatter, die sich besonders tief in die Materie
einarbeiten, um die Ausschüsse über die einzelnen
gesetzlichen Vorhaben zu informieren und zu beraten.
Die 22
ständigen Ausschüsse der 16. Wahlperiode
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (13 Mitglieder)
- Petitionsausschuss (25 Mitglieder)
- Auswärtiger Ausschuss (36 Mitglieder)
- Innenausschuss (36 Mitglieder)
- Sportausschuss (13 Mitglieder)
- Rechtsausschuss (27 Mitglieder)
- Finanzausschuss (36 Mitglieder)
- Haushaltsausschuss (41 Mitglieder)
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (36
Mitglieder)
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (31 Mitglieder)
- Ausschuss für Arbeit und Soziales (36 Mitglieder)
- Verteidigungsausschuss (30 Mitglieder)
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (31
Mitglieder)
- Ausschuss für Gesundheit (31 Mitglieder)
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (36
Mitglieder)
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(31 Mitglieder)
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (16
Mitglieder)
- Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (31 Mitglieder)
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (22 Mitglieder)
- Ausschuss für Tourismus (13 Mitglieder)
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (33 Mitglieder)
- Ausschuss für Kultur und Medien (20 Mitglieder)