Innenaufnahme des Paul-Löbe-Haus
© DBT
Am Mittwoch, den 30. November 2005 wurden die Ausschüsse des
Deutschen Bundestages konstituiert. Eine Woche zuvor hatte das
Parlament beschlossen, 22 ständige Ausschüsse
einzusetzen. Einige Ausschüsse wie den Auswärtigen und
den Verteidigungsausschuss schreibt das Grundgesetz vor, die
anderen orientieren sich am Zuschnitt der Ministerien. Das
erleichtert Gesetzgebung und Regierungskontrolle - die
Hauptaufgaben des Deutschen Bundestages.
In der 16. Wahlperiode gibt es einen Ausschuss mehr als in der
vergangenen Wahlperiode. So wurde ein eigener Ausschuss für
Gesundheit eingesetzt. Der Bereich soziale Sicherung, der ihm zuvor
zugeordnet war, geht im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den es
spiegelbildlich zum gleichnamigen Ministerium in der 15.
Wahlperiode gab, wurde aufgrund des neuen Zuschnitts des
Ministeriums zum Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie.
Parlament im Parlament
Kaum hat sich der Deutsche Bundestag konstituiert, hat er
beschlossen, Ausschüsse einzusetzen. Denn ohne ein
funktionierendes Ausschusssystem ist ein Parlament kaum
arbeitsfähig. Die Ausschüsse beschäftigen sich
intensiver mit allen Anträgen und Gesetzentwürfen, als es
das Plenum je könnte. Sie sind eine Art Parlament im
Parlament, denn ihre Zusammensetzung entspricht den
Mehrheitsverhältnissen im Plenum. Hier arbeiten im kleineren
Maßstab bereits alle Fraktionen zusammen und finden einen
Kompromiss, der einer Abstimmung im Bundestag standhält.
Warum Ausschüsse so wichtig sind
Die ständigen Ausschüsse übernehmen die Hauptarbeit
des Bundestages: sie beraten alle Gesetzesvorhaben und bereiten
Beschlüsse des Plenums vor. Das ist ihre ureigenste Aufgabe.
Nur hier können die Abgeordneten im Detail Gesetze beraten,
Berichte erarbeiten und Regierungsvertreter hören. So
verwundert es nicht, dass auf eine Plenarsitzung neun
Ausschuss-Sitzungen kommen.
Die Ausschüsse sind aber nicht befugt, abschließend zu
entscheiden. Ob ein Vorschlag Gesetzeskraft erlangen soll,
darüber stimmt der Bundestag ab.
Um mögliche Chancen und Gefahren eines beabsichtigten Gesetzes
abschätzen zu können, beraten nicht nur die Fachpolitiker
untereinander. Sie ziehen in Anhörungen auch Sachverstand von
außen heran und laden Experten ein. Von Vertretern des
jeweiligen Ministeriums lassen sie sich Hintergründe
erläutern und über aktuelle Entwicklungen unterrichten.
Die Ausschüsse erfüllen so eine wichtige Funktion des
Parlamentes: die Kontrolle der Regierung.
Große und kleine Ausschüsse
Die Größe der Ausschüsse variiert in jeder
Wahlperiode. Für die Festlegung der Mitgliederzahl spielt der
Arbeitsaufwand, die Untergliederung in Unterausschüsse und der
Wunsch nach Vielfalt oder nach Bündelung eine Rolle.
Größter Ausschuss im 16. Deutschen Bundestag soll der
Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern sein. Zu den kleinsten
Ausschüsse im parlamentarischen Betrieb gehören mit
jeweils 13 Abgeordneten der Sportausschuss und der Ausschuss
für Tourismus.
Verteilung der Sitze in den Gremien
Wenn der Bundestag die Mitgliederzahl festgelegt hat, werden die
Ausschüsse entsprechend dem Anteil der Fraktionen am gesamten
Bundestag zusammengesetzt. Die Fraktionen entscheiden, wer in den
Ausschüssen in welcher Funktion vertreten sein wird. Wie viele
Mitglieder eine Bundestagsfraktion in einen Ausschuss entsendet,
errechnet sich durch ein mathematisches Verfahren.
Wie viele Ausschussvorsitzende eine Fraktion stellt, errechnet sich
ebenfalls danach, in welchem Verhältnis sie im Bundestag
vertreten ist. Mit welchen Abgeordneten die Ausschüsse
schließlich besetzt werden, entscheiden die jeweiligen
Fraktionen.