Alterspräsident Otto Schily
eröffnet die konstituierende Sitzung des Deutschen Bundestages
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Der 16. Deutsche Bundestag wird am Dienstag, den 18.
Oktober 2005, um 11.00 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung im
Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zusammenkommen.
Gemäß Grundgesetz Art. 39 muss der bisherige
Bundestagspräsident den neugewählten Bundestag
spätestens dreißig Tage nach der Wahl
einberufen.
In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren
älteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz. Der
Alterspräsident wird wie in der letzten Wahlperiode Otto
Schily sein. Der Alterspräsident hält so lange den
Vorsitz, bis der neugewählte Bundestagspräsident oder
einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt. Der
Alterspräsident ernennt Mitglieder des Bundestages zu
vorläufigen Schriftführern. Hierauf erfolgt der
Namensaufruf der Mitglieder des Bundestages. Nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit wurde bisher stets die Wahl des
Bundestagspräsidenten, der Stellvertreter und der
Schriftführer vorgenommen.
Wahl des Präsidenten und der
Stellvertreter
Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln den
Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter für die
Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist
durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine
Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Gewählt ist,
wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so
können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber
vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der
Stimmen, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten
Stimmenzahlen in die engere Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los durch die Hand des amtierenden
Bundestagspräsidenten.
Wahl der Schriftführer
Der Bundestag beschließt die Zahl der Schriftführer. Sie
können gemeinsam auf Grund eines Vorschlages der Fraktionen
gewählt werden.
Präsidium
Der Bundestagspräsident und die stellvertretenden
Präsidenten bilden das Präsidium.
Aufgaben des Bundestagspräsidenten
Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und regelt
seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des
Bundestages. Er fördert seine Arbeiten, leitet die
Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im
Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Dem
Bundestagspräsident steht das Hausrecht und die Polizeigewalt
in allen der Verwaltung des Bundestages unterstehenden
Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu. Der
Bundestagspräsident erlässt im Einvernehmen mit dem
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung eine Hausordnung.