Der Bundestag berät am 12. Mai über einen Gesetzentwurf
der CDU/CSU-Fraktion. Darin geht es unter anderem um den sexuellen
Missbrauch von Menschenhandelsopfern. Um diesen unter Strafe zu
stellen, soll ein neuer Paragraph in das Strafgesetzbuch
eingefügt werden. Die Union plädiert dafür, so
genannte Freier strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn
ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie bei sexuellen Handlungen
Kenntnis von der Zwangslage der Prostituierten hatten. Weiter will
die Union eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte
einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei
allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen.