Kuppel des Reichstagsgebäudes
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Derzeit wird in den politischen Parteien die Frage nach einer
Ausweitung der
Wahlperiode von bisher vier auf fünf Jahren
diskutiert. Eine Wahl- oder Legislaturperiode bezeichnet die Zeit
zwischen zwei Bundestagswahlen.
Die Dauer der Wahlperiode ist eine der wichtigen Spielregeln der
parlamentarischen Demokratie. Sie ist im
Grundgesetz in Artikel 39 auf vier Jahre
festgelegt. Für eine Änderung des Grundgesetzes gibt es
besonders große Hürden. So regelt das Grundgesetz in
Artikel 79, dass für eine Verfassungsänderung zwei
Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen
des Bundesrates nötig sind.
Bereits 12 der 16 Länderparlamente in Deutschland haben eine
fünfjährige Wahlperiode. Auch das Europäische
Parlament wird für fünf Jahre gewählt. In der
Europäischen Union haben dagegen nur sieben der 25
Mitgliedsstaaten eine Wahlperiode von fünf Jahren oder
länger.
Die Verlängerung der Wahlperiode wurde bereits 1993 in der
Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat
diskutiert. Damals fand sich keine Zweidrittel-Mehrheit für
eine Grundgesetzänderung. Zum ersten Mal war das Thema 1976 in
der
Enquete-Kommission Verfassungsreform diskutiert
worden.