Der 1. Untersuchungsausschuss wird sich auch mit dem Fall des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz befassen. Kurnaz war unter Terrorverdacht mehrere Jahre in Guantanmo inhaftiert. Der Bundestag hat dazu am Freitag, dem 27. Oktober 2006, einen Gruppenantrag der Opposition ( 16/3028) in der vom Geschäftsordnungsausschuss modifizierten Fassung ( 16/3191) angenommen, der eine Ergänzung des Auftrags des 1. Untersuchungsausschusses vorsieht. So soll der Untersuchungsauftrag hinsichtlich der Festnahmen und Vernehmungen bestimmter Personen im Ausland präzisiert werden.
Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung
Geklärt werden soll etwa, welche Bemühungen von der Bundesregierung unternommen wurden, um Kurnaz Hilfe zu leisten und seine Freilassung zu erreichen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob und welche Angebote US-amerikanischer Stellen es für seine Freilassung gegeben hat, ob sie von deutscher Seite abgelehnt wurden oder ungenutzt blieben und wenn ja, warum.
Kontrollgremium beauftragte Sachverständigen Schäfer
Weitere Ergänzungen betreffen die Überwachung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Der vom Parlamentarischen Kontrollgremium beauftragte Sachverständige Gerhard Schäfer hatte am 26. Mai 2006 einen Bericht vorgelegt. Über die in diesem Bericht untersuchten Sachverhalte soll der Untersuchungsausschuss unter anderem Klarheit schaffen, wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes (Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter) Kenntnis davon hatte, dass der BND Journalisten überwacht und ausgeforscht hat oder überwachen und ausforschen ließ und ob in ähnlicher Weise auch gegenüber Bundestagsabgeordneten verfahren wurde.
Mögliche Einflussnahme auf Medienberichterstattung
Ebenfalls geklärt werden soll eine mögliche Einflussnahme auf die Medienberichterstattung, indem beispielsweise Berichte initiiert oder inhaltlich beeinflusst worden seien. Ferner soll die Frage geklärt werden, wie die Bundesregierung den Bundestag über diese Vorgänge unterrichtet hat und "inwieweit sowie weshalb gegebenenfalls darauf verzichtet wurde". Ergänzend soll nachgegangen werden, wie sichergestellt ist oder wird, "dass künftig eine Wiederholung von rechtswidrigen Überwachungen von Journalisten und Bundestagsabgeordneten durch den Bundesnachrichtendienst ausgeschlossen ist".
Kurnaz war im November 2001 in Pakistan festgenommen und wenig später an US-Truppen in Afghanistan übergeben worden. Vor wenigen Wochen wurde er aus der Haft in Guantanamo entlassen.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt.
Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt.
Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.