Öffentliche Anhörungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montag, dem 20. November 2006, in getrennten öffentlichen Anhörungen mit zwei Gesetzesvorhaben der Koalitionsfraktionen befasst. In der ersten Anhörung von 10.15 bis 11.45 Uhr ging es um die Beteiligung des Bundes an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf ( 16/3269) vorgelegt, wonach der Bund 4,3 Milliarden Euro der von den Kommunen zu tragenden Ausgaben übernimmt. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt waren zunächst nur 2 Milliarden Euro vorgesehen.
Sachverständige wurden zudem zu einem Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/3302) befragt, in dem bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für Alg-II-Empfänger gefordert werden. Bund und Länder hatten sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den Wohnkosten geeinigt. Die Kommunen wollten ursprünglich 5,8 Milliarden Euro erhalten. Mit der Hartz-IV-Reform war festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und Heizkosten entlastet werden. Bund und Länder konnten sich jedoch nicht darauf verständigen, welche Be- und Entlastungspositionen der Kommunen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden sollten.
13,48 Milliarden Euro für Unterkunft und Heizung
Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, wird laut Entwurf nun eine Beteiligung von 4,3 Milliarden Euro festgelegt. Insgesamt sei mit Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es weiter. In den Jahren nach 2007 soll nach dem Willen der Koalition die Veränderung der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften maßgeblich für die Anpassung der Bundesbeteiligung sein.
Die zweite Anhörung bezog sich auf einen Gesetzentwurf der Koalition ( 16/3268), mit dem der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben werden soll. Zudem ist geplant, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung stärker abzusenken als zunächst vorgesehen. Dieser soll nun von 2007 an 4,2 Prozent betragen. Ursprünglich war vorgesehen, den Beitrag von zurzeit 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent zu reduzieren.
Teil I: Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Finanzausgleichsgesetz, Mindeststandards für angemessenen Wohnraum
Liste der Sachverständigen
Teil II: Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Überschüsse der Bundesagentur
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