Zum 35. Mal tagt am 22. und 23. Mai 2006 die Konferenz der Europaausschüsse (COSAC) der EU-Mitgliedstaaten in Wien. Zur COSAC treffen halbjährlich je sechs Abgeordnete aus den Europaausschüssen aller nationalen Parlamente und sechs Vertreter des Europäischen Parlaments zusammen. Die Parlamentarier nutzen das informelle Gesprächsforum, sich mit ihren Straßburger Kollegen über Fragen der Europäischen Union auszutauschen.
Die im Mai 1989 in Madrid gegründete COSAC soll die Rolle der nationalen Parlamente im Gesetzgebungsprozess der EU weiter stärken. Seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 haben die Volksvertretungen der EU-Länder mit der COSAC die Möglichkeit, sich zu Angelegenheiten der Europäischen Union zu äußern. Seine Stellungnahmen sind für die einzelstaatlichen Parlamente aber nicht bindend. COSAC kann auch eigene Überlegungen zur Rechtssetzung der Union vorlegen. Außerdem wacht das Forum darüber, dass das Subsidiaritätsprinzip umgesetzt wird. Nach diesem Prinzip darf die Gemeinschaft nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn das verfolgte Ziel nicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend verwirklicht werden kann.
Im Entscheidungsprozess auf EU-Ebene hat der Deutsche Bundestag wie die anderen Volksvertretungen der EU-Mitgliedstaaten formell keine Mitgestaltungsrechte. Nach dem Grundgesetz (Art. 23 GG) muss die Bundesregierung Bundestag und Bundesrat aber frühzeitig über die Brüsseler Aktivitäten informieren. Außerdem hat der Bundestag das Recht, Stellung zu nehmen, bevor die Bundesregierung an einem Rechtssetzungsakt mitwirkt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der 33-köpfige Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er nimmt indirekt Einfluss auf die Brüsseler Politik, indem er in erster Linie die EU-Politik der Bundesregierung kontrolliert. Außerdem lässt er sich stets von den EU-Kommissaren und Berichterstatter des EU-Parlaments über aktuelle Entwicklungen unterrichten.