Die Gesundheitsreform liegt nach monatelangem Koalitionsstreit nun dem Parlament als Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (16/3100) vor. Er soll am Freitag, dem 27. Oktober 2006, in den Bundestag eingebracht werden.
Die erste Sitzung des Gesundheitsausschusses zu der Reform soll bereits am selben Tag stattfinden. Der 582 Seiten umfassende Entwurf sieht mit der geplanten Einführung eines Gesundheitsfonds eine grundlegende Änderung bei der Finanzierung des Gesundheitssystems vor. Die Reform soll am 1. April 2007 in Kraft treten.
In den geplanten Gesundheitsfonds sollen laut Entwurf vom 1. Januar 2009 die Beiträge der rund 70 Millionen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber und Steuermittel fließen. Die Beitragshöhe soll - ebenfalls vom 1. Januar 2009 an - von der Bundesregierung festgelegt werden. Die Kassen dürfen Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben, die ein Prozent des steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen dürfen. Bis zu acht Euro pro Monat kann eine Kasse ohne Einkommensprüfung verlangen.
Sozialhilfeempfänger und Rentner mit einer staatlichen Grundsicherung sind von der Zahlung ausgenommen. Zudem ist ein Sonderkündigungsrecht geplant, das es beispielsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II ermöglichen soll, die Kasse zu wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt. Aus dem beim Bundesversicherungsamt angesiedelten Fonds erhält jede Kasse eine Pauschale. Hinzu kommen Zuschläge etwa nach Alter und Gesundheitszustand der Mitglieder.
Vorgesehen ist zudem ein neuer Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen, der Krankheitswahrscheinlichkeiten der Mitglieder berücksichtigt. Kassen mit vielen alten und schwer beziehungsweise chronisch Kranken sollen einen Ausgleich von finanzstärkeren Kassen erhalten. Die privaten Krankenversicherungen werden nach den Vorstellungen von Union und SPD verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Um einen Wechsel zu einem anderen Versicherer zu erleichtern, sollen Altersrückstellungen künftig mitgenommen werden können.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren Sanktionen für den Fall vor, dass Versicherte nicht regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise zu Krebserkrankungen teilnehmen. Im Krankheitsfall müssen dann nicht mehr maximal ein, sondern zwei Prozent aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Kosten für Folgeerkrankungen nach medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen oder Piercings sind dem Entwurf zufolge von den Patienten selbst zu tragen. Ferner sollen die Kassen mehr Möglichkeiten bekommen, direkt mit Ärzten über Leistungen und Preise zu verhandeln.