Die Abgeordneten haben am Donnerstag, dem 1. Juni 2006 in namentlicher Abstimmung einer Verschärfung der Hartz-IV-Reform zugestimmt. 393 Abgeordnete stimmten mit Ja, 150 mit Nein und 14 Parlamentarier enthielten sich ihrer Stimme. Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Reform ( 16/1410) sieht unter anderem vor, dass Zahlungen komplett gestrichen werden können, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II dreimal einen angebotenen Job ablehnen.
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition über die ursprünglichen Pläne hinausgehende Verschärfungen der Hartz-IV-Reform beschlossen. Die im Gesetzentwurf unter anderem vorgesehenen Streichungen beziehen sich nicht nur auf die Regelleistung, sondern auch auf die Zahlungen für Unterkunft und Heizung.