Parlament hat Budgetrecht
Der Bundestag setzt am heutigen Donnerstag, dem 23. November 2006, seine Haushaltsberatungen über die Einzelpläne von sechs Ministerien fort. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Haushaltspläne für das Innenministerium, für Bildung und Forschung sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Plenarsitzung beginnt um 9.00 Uhr mit dem Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Das Haushaltsgesetz 2007 wird seit Dienstag, dem 21. November 2006, in zweiter Beratung zusammen mit dem Finanzplan des Bundes 2006 bis 2010 diskutiert. Am Mittwoch war der Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes Anlass zur Generalaussprache über die Regierungspolitik.
Zu den einzelnen Ressorts hat der Haushaltsausschuss Beschlussempfehlungen und Berichte verfasst. Die Abgeordneten beraten über die Einzelpläne und stimmen über sie ab. Die Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz 2007 wird am Freitag, dem 24. November 2006 sein.
Der Bundestag hat laut Grundgesetz Artikel 110 das Budgetrecht und legt per Gesetzbeschluss den Haushaltsplan fest. Nach der Schlussabstimmung im Bundestag wird der Haushaltsplan dem Bundesrat vorgelegt. Hat dieser keine Einwände, kann das Gesetz unterschrieben und veröffentlicht werden.