Ausgaben über 270,5 Milliarden Euro
Die Abgeordneten haben am Freitag, dem 24. November 2006, das Haushaltsgesetz 2007 beschlossen. 405 Abgeordnete stimmten mit Ja, 152 mit Nein, es gab keine Enthaltungen. Der Abstimmung ging eine zweistündige Debatte voran.
Das Gesetz, das für das kommende Jahr Ausgaben des Bundes in Höhe von 270,5 Milliarden Euro vorsieht, wurde in den vier Tagen zuvor in zweiter Beratung zusammen mit dem Finanzplan des Bundes 2006 bis 2010 beraten. Am Mittwoch war der Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes Anlass zur Generalaussprache über die Regierungspolitik.
Zu den einzelnen Ressorts hat der Haushaltsausschuss Beschlussempfehlungen und Berichte verfasst. Die Abgeordneten haben über die Einzelpläne beraten und abgestimmt.
Der Bundestag hat laut Grundgesetz Artikel 110 das Budgetrecht und legt per Gesetzbeschluss den Haushaltsplan fest. Nach der Schlussabstimmung im Bundestag wird der Haushaltsplan dem Bundesrat vorgelegt. Hat dieser keine Einwände, kann das Gesetz unterschrieben und veröffentlicht werden.