Petitionsausschuss legt Tätigkeitsbericht 2005
vor
Vom Petitionsrecht als direkten Weg zum Parlament machten 2005 nahezu 465.000 Bürger Gebrauch. Der Petitionsausschuss hat am Dienstag, dem 19. September 2006, seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Naumann (DIE LINKE.) und der stellvertretende Vorsitzende, Gero Storjohann (CDU/CSU), übergaben den Bericht an Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert.
Insgesamt erreichten den Petitionsausschuss 22.144 Eingaben, das sind 23 Prozent mehr als im Vorjahr. In 14 Ausschusssitzungen beriet und beschloss der Ausschuss 16.648 Petitionen, darunter auch Massen- und Sammelpetitionen mit Unterstützerunterschriften.
Bitten zur Änderung von Gesetzen
Mehr als die Hälfte der Eingaben sind Bitten, gesetzliche Regelungen zu ändern. Über 40 Prozent der Eingaben betrafen den Bereich des vormaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, etwa 17 Prozent das Innenministerium. Berlin ist mit über 1000 Eingaben pro einer Millionen Einwohner das Land mit den meisten Eingaben, das Saarland hat mit 80 die wenigsten Eingaben.
Petitionen per E-Mail
Die Möglichkeit, Petitionen online einzureichen, besteht seit September 2005. In den ersten vier Monaten seit der Einführung erhielt der Petitionsausschuss 12,5 Prozent der Eingaben per E-Mail.
Modell "Öffentliche Petition"
Eine weitere Neuerung im Petitionswesen wurde ebenfalls vor einem Jahr eingeführt: die "öffentliche Petition". Das Angebot, Petitionen im Internet mitzuzeichnen, wird seitdem stark genutzt.
Petitionsrecht
Dank des Petitionsrechtes kann jeder den direkten Weg zum Parlament suchen und Probleme mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung beschlossener Gesetze angehen und Änderungen anregen. Jeder Bürger hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition, eine Bitte oder Beschwerde beim Bundestag einzureichen. Das gilt auch für Minderjährige, Menschen anderer Herkunft, Inhaftierte oder Geschäftsunfähige. Der Petitionsausschuss prüft und berät die Eingaben und sucht eine Lösung im Sinne der Einsender.