Petitionen können im Internet
mitgezeichnet und diskutiert werden © dpa
Mehr als 180.000 Bürgerinnen und Bürger haben seit
September 2005 rund 160 öffentliche Petitionen auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages namentlich mitgezeichnet.
Die öffentlichen Petitionen können von jedem
interessierten Bürger eingebracht werden, wenn bestimmte
Kriterien erfüllt werden. Beispielsweise muss die Bitte oder
Beschwerde von allgemeinem Interesse und für eine sachliche
Diskussion geeignet sein.
Die bisher eingereichten öffentlichen Petitionen reichen von
der Forderung, die Hundesteuer abzuschaffen, bis zum Vorschlag, ein
allgemeines Rauchverbot einzuführen. Mehr als 40.000
Mitzeichnerinnen und Mitzeichner hat bislang die Forderung,
Praktika von Hochschulabsolventen, die länger als drei Monate
dauern, unter bestimmten Voraussetzungen in ein reguläres
Arbeitsverhältnis umzuwandeln.
Die öffentlichen Petitionen dienen über das allgemeine
Petitionsrecht hinaus der sachlichen Diskussion von Themen, die im
allgemeinen Interesse stehen. In den jeweils angebundenen Foren
können sich Interessierte über die Petition
austauschen.
Im Rahmen des allgemeinen Petitionsrechts haben sich 2005 insgesamt
22.000 Bürgerinnen und Bürger mit schriftlichen
Beschwerden und Bitten direkt an das Parlament gewandt.