Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
mit dem sogenannten freien
Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge
und Weisungen gebunden.
Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche
Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten
Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder
Bürger Recht auf Privatsphäre und
Geschäftsgeheimnisse. Die Wähler möchten eine
höchstmögliche Transparenz der Tätigkeiten der
Abgeordneten, um deren Unabhängigkeit abwägen zu
können.