Verteidigungsausschuss wird sich als Untersuchungsausschuss konstituieren
Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch, dem 25. Oktober 2006, beschlossen, sich als Untersuchungsausschuss einzusetzen, um die Vorwürfe des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz gegen die Bundeswehr-Eliteeinheit KSK zu klären. Kurnaz gibt an, von zwei deutschen Soldaten in einem US-Gefangenenlager in Afghanistan misshandelt worden zu sein. Der Verteidigungsausschuss wird sich vermutlich im November als Untersuchungsausschuss konstituieren.
Nach dem Grundgesetz hat der Verteidigungsausschuss die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Wenn ein Viertel seiner Mitglieder es beantragen, muss er eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung machen. Einen Beschluss des Parlamentes benötigt er im Gegensatz zu allen anderen Ausschüssen dafür nicht.
Der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat eine besonders herausgehobene Position, weil er sich als einziger Ausschuss selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes). Bei allen anderen Ausschüssen ist dazu ein entsprechender Parlamentsbeschluss erforderlich. Ein Untersuchungsausschuss ist die stärkste Waffe des Parlaments, um Regierungsverhalten zu kontrollieren. Er tagt, soweit nicht die militärische Geheimhaltung dagegenspricht, bei den Beweisaufnahmen in öffentlicher Sitzung. Die Bewertungssitzungen erfolgen grundsätzlich in nicht öffentlicher Sitzung.